- Universitätsassistent
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Ein Universitätsassistent ist ein wissenschaftlicher Mitarbeiter einer österreichischen Universität nach § 26 Absatz 1 des „Kollektivvertrages für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten“,[1] der – sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wird – befristet für bis zu sechs Jahre zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation (Promotion oder Habilitation) beschäftigt wird. Er unterscheidet sich vom Senior Scientist nach § 26 Absatz 2 durch den vorübergehenden Charakter seiner Beschäftigung, und vom Assistenzprofessor nach § 27 durch das Fehlen einer Qualifizierungsvereinbarung.
Einzelnachweise
Kategorien:- Amtsbezeichnung (Österreich)
- Akademische Bildung
- Wissenschaftspraxis
- Berufliche Funktion
- Beruf oder berufliche Tätigkeit des Öffentlichen Dienstes
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