- Unternehmensgegenstand
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Der Unternehmensgegenstand bezeichnet, womit sich ein Unternehmen befasst[1][2]. Er muss bei der Eintragung eines Unternehmens in das Handelsregister angemeldet, und im Falle von Kapitalgesellschaften auch in das HR eingetragen werden[2]. Er muss weder abschließend noch detailliert formuliert sein, muss jedoch den Geschäftszweig erkennen lassen, und in welcher Weise (z.B. An- und Verkauf, Vermietung) sich die Gesellschaft betätigen will[3].
Vom Unternehmensgegenstand ist der Gesellschaftszweck zu unterscheiden, der umfassender ist und aussagt, was die Gesellschafter mit der Unternehmung erreichen wollen[4].
- ↑ Dr. Dr. Jörg Berwanger: Unternehmensgegenstand. Gabler Wirtschaftslexikon, abgerufen am 11.4.
- ↑ a b RECHT UND FAIR PLAY — Unternehmensgegenstand. IHK Berlin, abgerufen am 11.4.
- ↑ Unternehmensgegenstand genau bezeichnen. http://www.rechtsanwalt.com,+abgerufen+am 11.4.
- ↑ Cornelia Hübner: Unternehmensgegenstand und Gesellschaftszweck - Begriffsbestimmung. Abgerufen am 12.4.
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