Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder)

Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder)

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) ist ein Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit und eines von drei Verwaltungsgerichten in Brandenburg. Es hat seinen Sitz in Frankfurt (Oder).

Inhaltsverzeichnis

Gerichtsbezirk

Der Gerichtsbezirk umfasst die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) und die Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland und Oder-Spree.

Instanzenzug

Das nächsthöhere Gericht ist das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, das seinen Sitz in Berlin hat. Diesem ist das Bundesverwaltungsgericht übergeordnet.

Geschichte

Die Anfänge der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Brandenburg liegen in Preußen des Jahres 1872. Die Nationalsozialisten beseitigten diese jedoch praktisch vollständig. Abgesehen von der kurzen Existenz des Brandenburgischen Verwaltungsgerichtshofes in Potsdam zwischen 1947 und 1952 gab es in Brandenburg bis zur Deutschen Einheit 1990 keine Verwaltungsgerichtsbarkeit. Erst 1993 wurde diese von der Landesregierung auch organisatorisch verselbständigt[1].

Gerichtsgebäude

Das Gericht befand sich im Gebäudekomplex "Der Oderturm" im Stadtzentrum Frankfurts, der zwischen 1968 und 1976 erbaut wurde und das höchste Gebäude Brandenburgs ist. Im Juni 2010 zog es um in das modernisierte Gerichtsgebäude in der Logenstraße[2].

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Geschichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Brandenburg
  2. Vier Tonnen Akten täglich Artikel der Märkischen Oderzeitung vom 2. Juni 2010 auf moz.de (abgerufen 13. Juli 2010)

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