- Vertragskassennummer
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Die Vertragskassennummer der Kassenärztlichen Vereinigungen (VKNR) identifiziert gesetzliche Krankenkassen für Abrechnungszwecke. Rechtliche Grundlage hierfür ist § 15 der 1. Änderung des Vertrages über den Datenaustausch auf Datenträgern (Anlage 6 des Bundesmantelvertrages Ärzte) vom 1. Juli 1994.
Die VKNR ist wie folgt aufgebaut:
- 1. und 2. Stelle: Nummer der KV-Abrechnungsstelle
- 3. bis 5. Stelle: Seriennummer der Krankenkasse innerhalb der Kassenart
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