- Verordnung zur Wiederherstellung des Straßenbildes
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Die Verordnung zur Wiederherstellung des Straßenbildes bei jüdischen Gewerbebetrieben wurde am 12. November 1938 vom Beauftragten für den Vierjahresplan, Generalfeldmarschall Göring, unmittelbar nach den Novemberpogromen vom 9. November erlassen und im Reichsgesetzblatt (RGBl. I 1938, S. 1581) veröffentlicht. Die Verordnung besagte, dass der jüdischen Inhaber oder Gewerbetreibende alle am 9. und 10. November „durch die Empörung des Volkes über die Hetze des internationalen Judentums“ an Gewerbebetrieben und Wohnungen angerichteten Schäden sofort zu beseitigen und die Kosten für die Wiederherstellung selbst zu tragen habe. Versicherungsansprüche von Juden deutscher Staatsangehörigkeit wurden zugunsten des Deutschen Reichs beschlagnahmt. Der Reichswirtschaftsminister wurde ermächtigt, entsprechende Durchführungsbestimmungen zu erlassen.
Siehe auch
Weblinks
Wikisource: Verordnung zur Wiederherstellung des Straßenbildes bei jüdischen Gewerbebetrieben – Quellen und VolltexteKategorien:- Rechtsquelle (Zeit des Nationalsozialismus)
- Antisemitismus
- Rassismus im Nationalsozialismus
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