- Verwaltungsgebühr
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Verwaltungsgebühr bezeichnet eine finanzielle Aufwandsentschädigung privatrechtlicher Natur:
- im Bereich der Aktienfonds
- als Kontoführungsgebühr für ein Bankkonto
Verwaltungsgebühr ist auch eine Abgabe öffentlich-rechtlicher Art:- als Verwaltungsgebühr für eine bestimmte Amtshandlung oder sonstige Verwaltungstätigkeit einer öffentlichen Verwaltung
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