Verwaltungsgebühr (kommunal)

Verwaltungsgebühr (kommunal)

Bei der Verwaltungsgebühr handelt es sich in Deutschland um eine kommunale Abgabe [1] in Form einer finanziellen Gegenleistung für eine Amtshandlung oder sonstige Verwaltungstätigkeit einer Verwaltung [2]. Verwaltungsgebühren werden meist in pauschaler Höhe festgesetzt, d.h. ohne dass die Höhe des finanziellen Aufwandes seitens der Verwaltung genau ermittelt wird.

Inhaltsverzeichnis

Beispiele für Verwaltungsgebühren

Im Falle der Landkreise, Städte und Gemeinden wird eine Verwaltungsgebühr beispielsweise erhoben für

Gebührenschuldner

Gebührenschuldner für die Verwaltungsgebühr ist

  • wer die Amtshandlung veranlasst oder derjenige, in dessen Interesse die Amtshandlung vorgenommen wird [3].
  • im Rechtsbehelfsverfahren und in streitentscheidenden Verwaltungsverfahren derjenige, dem die Kosten in der Entscheidung auferlegt werden.
  • derjenige, der die Kosten einer Behörde gegenüber schriftlich übernommen hat oder für die Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes handelt.

Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der Amtshandlung oder mit der Rücknahme des Antrages [4].

öffentlich-rechtliche Gebühr

Die Verwaltungsgebühr ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe im Sinne des Abgabenrechtes, d.h. es ergeht ein Kostenbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und der entsprechenden Widerspruchsmöglichkeit für den Schuldner.

Satzungen über Kosten und Gebühren

Die Kosten und Gebühren für einzelne Handlungen der Verwaltung sind meist in sogenannten Verwaltungskostensatzungen oder Gebührensatzungen festgesetzt [5].

Weblinks

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. § 1 Abs. 1 NKAG
  2. § 4 Abs. 1 NKAG
  3. § 5 Abs. 1 NVwKostG
  4. § 6 Abs. 1 NVwKostG
  5. Verwaltungskostensatzung der Stadt Frankfurt am Main
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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