- Virilist
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Als Virilist (lat. vir = Mann) bezeichnete man im Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts im Deutschland und Österreich eine Person, die aufgrund ihres Amtes als Bischof, als Richter[1] oder Rektor einer Universität einen Sitz ex-officio in einer legislativen Körperschaft innehatte.
Diese Begrifflichkeit war u.a. auch in Siebenbürgen[2] gebräuchlich. In Österreich wurden sie vom Kaiser in das Herrenhaus berufen.
Selbst heute noch existiert diese Bezeichnung. So zum Beispiel im Österreich-Konvent des österreichischen Parlaments.[3]
Siehe auch: Virilstimme
Weblinks
- austroarchiv.com - Österreichisches Adelsrecht 1804-1918
- „Der österreichische Föderalismus“ von Rudolf Hoke
- Tiroler Landesarchiv - Archivglossar
Einzelnachweise
Kategorien:- Verfassungsgeschichte
- Deutsche Geschichte (19. Jahrhundert)
- Rechtsgeschichte (Österreich)
- Rechtsgeschichte der Neuzeit (Deutschland)
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