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Rektor (v. lat. rector „Leiter“) ist die Bezeichnung für ein kirchliches, akademisches oder schulisches Leitungsamt.
Inhaltsverzeichnis
Kirchliche Ämter
Römisch-katholische Kirche
Als Rector ecclesiae (Kirchenrektor) bezeichnet man den Priester, der als Leiter einer Kirche fungiert, die nicht Pfarr- oder Klosterkirche ist[1][2]. Er wird normalerweise vom Diözesanbischof ernannt oder, wenn einem anderen das Vorschlags- oder Wahlrecht zusteht, von ihm eingesetzt bzw. bestätigt.[3][4]
In früherer Zeit und noch im Codex Iuris Canonici von 1917 sind allerdings mit rectores ecclesiarum meist noch die amtierenden Pfarrgeistlichen gemeint.
Als Rektor wird weiter auch ein vom Bischof eingesetzter Diözesanpriester bezeichnet, der als Superior einer weiblichen Kongregation (Ordensgemeinschaft) bischöflichen Rechts fungiert. Der Rektor oder Superior hat hier als Vertreter des Bischofs die Aufgabe, die Ordensleitung des Frauenordens anzuleiten und zu überwachen, und ist gegenüber den Oberinnen der Gemeinschaft weisungsbefugt. Heutzutage gibt es diese Einrichtung nur noch selten, ein Beispiel ist der langjährige Generalvikar des Bistums Regensburg, Wilhelm Gegenfurtner, der als Superior im Mutterhaus der Mallersdorfer Schwestern tätig ist. In der Regel liegt die oberste Leitung von Frauenordensgemeinschaften heute jedoch in den Händen der Ordensschwestern selbst. Der Rektor ist nicht mit dem Spiritual oder Hausgeistlichen eines Frauenordens zu verwechseln, der als Beichtvater und geistlicher Berater fungiert, aber keine Leitungsaufgaben in dem Orden wahrnimmt.
Im Jesuitenorden werden auch die Leiter von Gymnasien oder Priesterseminarien Rektor genannt.
Anglikanische Kirche
Bei anglikanischen Kirchengemeinden wird zwischen „parishes“ (Pfarrgemeinden), die finanziell selbständig sind, und „missions“ (Missionen), die vom Bistum subventioniert werden, unterschieden. In den parishes wird der ranghöchste Priester (Pfarrer) vom Gemeindevorstand berufen (mit Zustimmung des Bischofs) und meist mit dem Titel „Rektor“ (Leiter) bezeichnet; in Missionen werden die Priester vom Bischof berufen und wirken als dessen Vertreter, sie heißen daher dort „Vikar“ (Stellvertreter).
Akademische Ämter
Hochschulen
An den meisten deutschen Hochschulen ist der Rektor das gewählte akademische Oberhaupt. Ein Rektor kann Professor sein, wird allerdings für die Zeit seiner Tätigkeit (anders als die meisten Dekane oder Prorektoren) von der üblichen Tätigkeit freigestellt. Er kümmert sich (im Gegensatz zum Kanzler) um repräsentative Aufgaben sowie die Ausrichtung der Lehre und Forschung. Jüngere Hochschulverfassungen verwenden auch die Bezeichnung Präsident. Die Hochschulverfassung legt die Entscheidungsbefugnisse von Rektoren oder Präsidenten fest. Präsidenten verfügen in der Regel über mehr Entscheidungsbefugnisse als Rektoren, die traditionell von Entscheidungen des akademischen Senats der Hochschule abhängig sind.
Die traditionelle Anrede für Rektoren an Universitäten lautet: „Magnifizenz“. Diese Anrede wird an Traditionsuniversitäten bei offiziellen Anlässen noch gebraucht.
In der frühen Neuzeit konnte der nominelle Rektor einer Universität auch der Landesfürst sein.
Schulen
Die Amtsbezeichnung des Schulleiters an vielen Schulen in den deutschsprachigen Ländern ist Rektor; dessen Stellvertreter heißt Prorektor oder Konrektor. In Österreich ist die Bezeichnung Direktor üblich; in Deutschland lauten die beamtenrechtlichen Amtsbezeichnungen für Gymnasiumsleiter und Leiter beruflicher Oberschulen Studiendirektor oder Oberstudiendirektor.
Siehe auch
Weblinks
- Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO)(in versch. Sprachen)
- CCEO 304 ff. (englisch)
- Codex Iuris Canonici (CIC)
- Rector Magnificus, Wien anno 1704
Einzelnachweise
- ↑ CIC 556 Codex Iuris Canonici, Canon 556]
- ↑ CCEO 304 Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium, Canon 304]
- ↑ CIC 557 [Codex Iuris Canonici, Canon 557]
- ↑ CCEO 305 [Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium, Canon 305]
Kategorien:- Kanonisches Recht
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