Volksbefragung (Deutschland)
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Eine Volksbefragung ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Sie dient zur Ermittlung des Willens der Bevölkerung bei einer nach Artikel 29 Absatz 4–6 des Grundgesetzes durchgeführten Neugliederung des Bundesgebietes.
Verfahren
Wenn „in einem zusammenhängenden, abgegrenzten Siedlungs- und Wirtschaftsraum, dessen Teile in mehreren Ländern liegen und der mindestens eine Million Einwohner hat, von einem Zehntel der in ihm zum Bundestag Wahlberechtigten durch Volksbegehren gefordert [wird], daß für diesen Raum eine einheitliche Landeszugehörigkeit herbeigeführt werde …“, muss der Bundestag in einer Frist von zwei Jahren entweder dem Ersuchen stattgeben oder eine Volksbefragung durchführen.
Findet die im Volksbegehren geforderte Neugliederung des Bundesgebietes auch in der Volksbefragung eine Mehrheit, so muss der Bundestag dem Ersuchen in einer Frist von weiteren zwei Jahren nachkommen. Eine auf diesem Wege beschlossene Neugliederung des Bundesgebietes bedarf keiner zusätzlichen Legitimierung in einem obligatorischen Volksentscheid.
Rechtliche Verankerung
Die Volksbefragung ist in Deutschland durch folgende Gesetze und Verordnungen geregelt:
Siehe auch
Kategorien: - Instrument der direkten Demokratie
- Direkte Demokratie in Deutschland
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