Vollzeitschulpflicht

Vollzeitschulpflicht

Die Vollzeitschulpflicht umfasst in Deutschland die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht der Primarstufe und Sekundarstufe I.

In Nordrhein-Westfalen dauert die Vollzeitschulpflicht gemäß § 37 Abs. 1 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen zehn Jahre. Wird ein Gymnasium besucht, dauert sie neun Jahre. Sie wird durch den Besuch der Grundschule und einer weiterführenden allgemein bildenden Schule erfüllt. Wird die Grundschule aufgrund des Überspringens eines Jahres in der Schuleingangsphase in drei Jahren durchlaufen, wird das zusätzliche Jahr nicht auf die Schulpflicht angerechnet.


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