- Vorbehaltsfläche
-
Vorbehaltsfläche ist eine Widmung in Bebauungsplänen.
Die Widmung Vorbehaltsfläche zielt immer auf die „Durchbrechung des Prinzips des Bestandsschutzes“ ab.
Demnach können zur Sicherung von Flächen für Zwecke des Gemeinbedarfs, wie zum Beispiel Schulen, Kindergärten oder Spitäler als Vorbehaltsflächen gewidmet werden. Mit dieser Widmung verbindet sich das Ziel, das die bezeichneten Grundstücke in das Eigentum des vom Vorbehalt Begünstigten (in der Regel die Gemeinde) innerhalb einer bestimmten Frist zu übertragen, damit dieser den Vorbehaltszweck realisieren kann. Die Vorbehaltswidmung gilt nur befristet (zum Beispiel maximal 6 Jahre). In der Praxis ist die Widmung „Vorbehaltsflächen“ nahezu bedeutungslos, da sie die Begünstigten unter Realisierungszwang setzt.
Weblinks
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Wikimedia Foundation.