Werbeverzicht

Werbeverzicht

Der Begriff Werbeverzicht bezeichnet eine spezifisch österreichische Regelung im Umgang mit der Ablehnung von Postwurfsendungen. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Selbstbeschränkung der Werbemittelverteiler ohne eine gesetzliche Regelung seitens Ämtern und Behörden. Bei der Post und anderen Zustellfirmen findet der sogenannte Werbeverzichtsaufkleber Akzeptanz.[1] Zum Erwerb eines Werbeverzichtsaufklebers muss ein ausreichend frankierter Brief inklusive eines ausreichend frankierten und vollständig adressierten Rückkuverts mit Kennwort „Bitte kein Reklamematerial“ an das Postfach 500 in 1230 Wien gesendet werden.[2] Betreiber des Postfachs ist eine privatrechtliche Vereinigung von Werbemittelzustellern, von der die WKO-Fachgruppe Werbung behauptet, damit in keiner Verbindung zu stehen.[3] Die Bestellung des Aufklebers ist ausschließlich über schriftliche Bestellung und auf postalischen Weg möglich. Es werden pro Rückantwortkuvert maximal zwei Stück Aufkleber versendet; unter der Voraussetzung, das Ansuchen enthält den Zusatz „Bitte um 2 Stück“.[4] Bis Ende 2006 mussten auch andere, ausreichend wahrnehmbare Hinweise wie z.B. gut sichtbare selbstgemachte Aufkleber auf Brieffach oder Wohnungstüre respektiert werden.[5] Diese Regelung gilt seit Anfang 2007 nicht mehr.[6]

Verzicht auf Werbeverzicht

In den Jahren 2006/07 wurde von der Österreichischen Post AG landesweit eine Kampagne zum „Verzicht auf Werbeverzicht“ unter dem Slogan „Bestens informiert. Die Post bringt allen was.“ durchgeführt. Dabei fanden sich in den mit entsprechenden Aufklebern versehenen Postfächern Briefe betitelt mit „An die Bewohner“ sowie der genauen Adresse.

Mit diesen Zusendungen durch die Infomail-Marketingabteilung der Post wurden die betroffenen Bewohner dazu aufgefordert, die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, den Werbeverzichtsaufkleber zu entfernen bzw. der Post zu erlauben, diesen entfernen zu lassen. Für den Verzicht des Aufklebers wurde sogar ein Rabatt-Gutscheinheft im Wert von 60 Euro angeboten, sowie die Teilnahme an einer Verlosung von 50 iPods oder 10 Nespresso-Maschinen. Die Werbeaktion wurde von der Post unter anderem damit begründet, dass nicht alle, die einen Werbeverzichtskleber oder ein rotes Schild auf ihrem Postfach haben, wirklich keine Werbung haben möchten (Aufkleber könnten ja noch von Vormietern stammen).[7] Diese Kampagnen wurde 2008 mit anderen Argumenten wiederholt, wobei im Zuge der Wirtschaftskrise auf den Nutzen von Postwurfsendungen und deren Informationsgewinn hingewiesen wurde.

Teiladressierung und Werbeverzicht

In Österreich wird die Teiladressierung von der Post unter der Bezeichnung „Info.Post select“ angeboten. Auf der Homepage der Österreichischen Post AG wird dieses Produkt folgend beschrieben: „Info.Post select ist eine teiladressierte Sendung, deren Adresse zwar keinen Namen beinhaltet, jedoch die Postadresse eines bestimmten Hauses, in dem Menschen mit bestimmten Interessen wohnen.“[8] Zu der Zulässigkeit teiladressierter Zusendungen trotz Werbeverzichtsaufklebers gibt es unterschiedliche Auffassungen. War Anfang 2005 der Konsumentenschutz noch ratlos über diese Vorgangsweise, Werbung teiladressiert und unverlangt zu verteilen,[9] so kristallisiert sich immer mehr die Ansicht heraus, die formalen Statuten einer unverlangten Zusendung teiladressierter Werbung würden zweifelhaft bis rechtswidrig sein.[10] Erkenntnisse staatlicher Gerichtsbarkeit liegen bisher keine vor.

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Gif-Grafik des Werbeverzichtsaufklebers
  2. Selbstreglementierung: Werbeverzichtskleber - „Bitte keine unadressierte Werbung“. Info vom Fachverband Werbung & Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Österreich
  3. Wie schütze ich mich vor unerwünschten Zusendungen und Werbeanrufen? auf der Homepage der ARGE DATEN Privacy Service
  4. Gerald Jatzek: Maßnahmen gegen unverlangte Werbung - Postwurfsendungen. In: Wiener Zeitung Online.
  5. Werbung und Pickerl nicht erwünscht 20. März 2004, auf: help ORF.at
  6. Wie schütze ich mich vor unerwünschten Zusendungen und Werbeanrufen? „Selbst erstellte Pickerl dürfen seit Jänner 2007 von den Zettelverteilern ignoriert werden.“ auf der Homepage der ARGE DATEN Privacy Service
  7. Werbung für Verzicht auf Werbeverzicht. 18. November 2006, auf: help ORF.at
  8. Info.Post select - Willkommen in den besten Häusern Österreichs! auf: post.at
  9. Werbung in neuen Hausbriefkästen. 19. Februar 2005, auf: help ORF.at
  10. Gezielte Werbung an „Werbeverzichter“. 3. Juli 2010, auf: help ORF.at

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