Werkdienstwohnung

Werkdienstwohnung

Werkdienstwohnungen sind Wohnungen, die dem Arbeitnehmer bzw. Beamten im Rahmen des Arbeits- bzw. Beamtenverhältnisses durch den Arbeitgeber/Dienstherrn zur Verfügung gestellt werden. Dieser stellt Werkdienstwohnungen in aller Regel dann zur Verfügung, wenn dies für die ordnungsgemäße Erfüllung der dem Arbeitnehmer/Beamten obliegenden (arbeitsvertraglichen/dienstlichen) Pflichten notwendig oder zumindest sinnvoll ist, zum Beispiel im Falle eines Hausmeisters oder eines Stallpflegers.

Für Werkdienstwohnungen gelten unter bestimmten Voraussetzungen die Vorschriften über Mietverhältnisse entsprechend (§ 576b BGB).

Literatur


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  • Werkdienstwohnung — Wohnung, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses ohne gesonderten Mietvertrag überlassen ist (z.B. Hausmeister). Für die Beendigung des Mietverhältnisses gelten aber die mietvertraglichen Vorschriften, wenn der Arbeitnehmer mit seiner Familie… …   Lexikon der Economics

  • Dienstwohnung — Dienst|woh|nung 〈f. 20〉 Wohnung von Beamten od. Offizieren als Teil des Gehalts; Sy Amtswohnung * * * Dienst|woh|nung, die: jmdm. für die Dauer seiner Beschäftigung von der vorgesetzten Behörde o. Ä. zur Verfügung gestellte Wohnung. * * *… …   Universal-Lexikon

  • Hausmeister — Hausbesorger Plakette über einem Türrahmen (Wien). Ein Hausmeister oder Hauswart, in der Schweiz Abwart, in Österreich Hausbesorger bzw. Schulwart, (in Frankreich Concierge) wird in der Regel vom Hauseigentümer oder einer Hausverwaltung… …   Deutsch Wikipedia

  • Werkmietwohnung — 1. Begriff: Wohnung, über die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer neben dem Arbeitsvertrag ein Mietvertrag abgeschlossen wird (§§ 576, 576a BGB). Anders: ⇡ Werkdienstwohnung. 2. Arbeitgeber kann nicht zur Errichtung von W. gezwungen werden;… …   Lexikon der Economics

  • Werkswohnung — Betriebswohnung, Dienstwohnung; Wohnung in werkseigenem Gebäude. Zu unterscheiden: ⇡ Werkdienstwohnung und ⇡ Werkmietwohnung. Steuerliche Behandlung: Die Gewährung von freier oder verbilligter Wohnung ist steuerpflichtiger ⇡ Arbeitslohn. Die… …   Lexikon der Economics

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