- Abwicklung
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Abwicklung steht für:
- Abwicklung (Recht), Vorgang von vorübergehender oder endgültiger Regelung eines Sachverhalts
- Abwicklung (Wirtschaft), die Durchführung eines Rechtsgeschäfts
- Abwicklung (Finanzmanagement), die Abteilung, die für die Bestätigung und den Zahlungsverkehr von Finanzinstrumenten zuständig ist
- die Liquidation eines Unternehmens
- Abwicklung (Schach), durch einen Spieler herbeigeführter Abtausch von Spielsteinen mit dem Ziel, eine für den angestrebten Spielausgang einfacher zu spielende Stellung zu erreichen
- die mathematischer Formulierung des Abwickelns eines Fadens von einer Rolle, siehe Evolvente
- die Übertragung einer einfach gekrümmten 3D-Fläche in eine Ebene, oder die (zeichnerische) Ermittlung des ebenen Zuschnitts, siehe Abwickelbare Fläche
- in der Fertigung speziell die ebene Platine, aus der ein voluminöser Blechteil geformt wird, siehe Blechabwicklung
- im Druckwesen speziell für den wirksamen Umfang eines Druckzylinders, siehe Abwicklung (Druck)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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