- Abwicklung (Wirtschaft)
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Mit Abwicklung wird in der Betriebswirtschaftslehre die Erfüllung (rechtskonforme Abwicklung) eines Rechtsgeschäfts bezeichnet.
Speziell bedeutet Abwicklung die Durchführung eines Handels oder einer sonstigen Transaktion - im Sinne der Sprechart ein Geschäft abwickeln. Spezielle Formen sind die Buchungsvorgänge zwischen Geschäfts- oder Zentralbanken (Abwicklung im Zahlungsverkehr) und Buchungen im Finanzhandel (Abwicklung im Wertpapiergeschäft).
Im Finanzmanagement wird diese Bezeichnung deshalb auch auf die Abteilung übertragen, die für die Bestätigung und den Zahlungsverkehr eines Finanzinstrumentes zuständig ist. Die Aufgaben, Zuständigkeiten, Prozesse dieser Abteilung sind im Artikel Abwicklung (Finanzmanagement) beschrieben.
Außerdem bezeichnet Abwicklung die Kreditabwicklung im Kreditgeschäft, der Versuch der Realisierung offener Forderungen aus notleidenden Krediten, sowie das geordnete Einstellen einer aufgegebenen bzw. aufzugebenden Organisation, zum Beispiel eines zu liquidierenden Unternehmens. Hierbei werden – nach Sichtung aller Aktiva und Passiva – alle ausstehenden finanziellen Transaktionen unter einer Aufsicht (Insolvenz- bzw. Konkursverwalter) kontrolliert abgewickelt. Ende der Abwicklung eines aufgelösten Unternehmens ist der endgültige Abschluss des Kassabuchs. Bei Produktionsbetrieben spricht man auch von Stilllegung eines Werks. Der analoge Vorgang bei treuhänderischen Institutionen ist etwa im deutschen Recht die Kanzleiabwicklung, die Betreuung der Mandanten eines ehemaligen Rechtsanwalts.
Das Rückgängigmachen des Rechtsgeschäfts ist die Rückabwicklung.
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