- Abzugsgeld (Begriffsklärung)
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Als Abzugsgeld werden bezeichnet:
- die Abgabe, die ein Bürger leisten musste, wenn er den Bürgerverband verlassen wollte: siehe Abschoss
- die Abgabe, die ein Erbe auf seine Erbschaft leisten musste: siehe Abschoss, Erbschaftssteuer
- die Abgabe, die Brautleute leisten mussten, wenn sie außerhalb des Verbandes in Besitz einheirateten: siehe Abschoss
- die Zuwendung, die ein Soldat erhielt, wenn er aus dem Dienst ausschied: siehe Marschgeld
- die Zuwendung, die ein aus dem Amt scheidender Landesbeamte erhielt.
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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