- Abzugsgeld
-
Abzugsgeld (von abziehen = sich entfernen) ist
- eine Nachsteuer vom Abwanderer oder von sonstigem abziehenden Vermögen.
- eine Besitzwechselabgabe auf Grundbesitz bei Verkauf oder bei Todesfall.
Nachsteuer
Beim Wegzug von Vermögen in einen anderen Herrschaftsbereich ist eine Nachsteuer zu entrichten, entweder in dreifacher Höhe der jährlich gezahlten Vermögenssteuer oder entsprechend dem zehnten Teil vom Wert des durch Abwanderung, Verkauf, Schenkung oder Erbschaft über die Grenze gehenden Vermögens. Dieses bis in das 19. Jahrhundert ausgeübte Recht der Territorialherren (Landesherren und Reichsstädte) oder eines Staates nennt man Detraktrecht.
Besitzwechselabgabe
Im System der Grundherrschaft ist beim Besitzwechsel von Grund und Boden für das Einverständnis des Grundherrn eine Abgabe zu entrichten. Beim Wechsel unter Lebenden nennt man die Abgabe auch Laudemium. In den Quellen gibt es unterschiedliche Bezeichnungen für diesen Vorgang. Der abgehende Besitzer zahlt beispielsweise Abfahrtgeld oder Abzug, der aufziehende Besitzer Auffahrt- oder Aufzugsgeld. Beide zahlten in der Summe den zehnten Teil vom Wert des Besitzes. Nicht nur beim Verkauf, sondern auch im Erbfall und bei Erbteilungen fiel das Auf- und Abzugsgeld an.
Weblinks
- Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)
Kategorien:- Erbschaftssteuer
- Steuerrechtsgeschichte
- Rechtsgeschichte (Deutschland)
Wikimedia Foundation.