- Abänderungsverfahren
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Ein Abänderungsverfahren ist ein Verfahren zu Änderung gerichtlicher Entscheidungen.
Der Begriff wird insbesondere für das Verfahren vor dem Familiengericht zum Zwecke der Abänderung rechtskräftiger Entscheidungen über den Versorgungsausgleich nach § 10a des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (Versorgungsausgleichs-Härteregelungsgesetz, VAHRG) verwendet.
Allgemein gibt es bei der Verurteilung zu künftig fällig werdenden Leistungen bei wesentlicher Änderung der maßgebenden Verhältnisse die Abänderungsklage nach § 323 ZPO.
Im Verwaltungsrecht spricht man von einem Abänderungsverfahren, wenn eine Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz (über die Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs) geändert wird, vgl § 80 Abs. 7 VwGO.
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