- Accidentalia negotii
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Accidentalia negotii (lat.) ist ein juristischer Fachbegriff für die Nebenabreden eines Vertrages.
Zwar müssen sich die Vertragsparteien z. B. bei einem Kaufvertrag zumindest über die Kaufsache und den Preis, beim Mietvertrag über die Mietsache und die Miete oder beim Darlehen über Geldbetrag und Zinssatz einigen - dies sind die sog. essentialia negotii also die Mindestabreden für einen Vertrag -, jedoch kann eine konkrete Bestimmung - z. B. hinsichtlich der genauen Höhe des Kaufpreises, der Miete oder der Zinsen - erst später anhand von bereits vereinbarten Kriterien erfolgen. Solche Nebenabreden sind die Accidentalia negotii.
Hauptsächlich liegt der Anwendungsbereich der Accidentalia negotii bei einem Einigungsmangel gemäß § 154, § 155 BGB. Sinn hiervon ist nach herrschender Meinung, dass ein Vertrag nicht wegen eines versteckten Dissenses über unwichtige Nebenpunkte scheitern soll.
Siehe auch: Klausel (Recht)
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