- Corpus Delicti
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Das Corpus Delicti ist der Gegenstand (lateinisch corpus – „Körper“) des Verbrechens (lat. delictum). Bezeichnet wird durch diesen Begriff insbesondere ein Beweisstück, durch das ein Täter der Straftat überführt werden kann, etwa die Tatwaffe.
Im sprachlichen und interpretatorischen Bereich bezeichnet es auch oft eine Art Dingsymbol, eine Sache, an der sich eine spezielle Handlung oder eine Handlungsabfolge immer wieder aufhängt, sodass es analytisch gesehen einen Mittel- oder Bezugspunkt bildet.
Diese Dingsymbole können in der Volksmeinung bis hinunter zu einfachen, ja banalen Vergehen interpretiert werden. Demnach wird auch z.B. der Fußball, der die Fensterscheibe durchschlagen hat, oder etwa der unerwünschte "Hundehaufen" im Vorgarten umgangssprachlich ebenfalls als Corpus Delicti bezeichnet.
Sonstiges
Kategorien:- Allgemeine Strafrechtslehre
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