Ministerium für Staatssicherheit

Ministerium für Staatssicherheit
Wappen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR

Das Ministerium für Staatssicherheit der DDR (kurz MfS oder Stasi, abwertend auch SSD) war der Inlands- und Auslandsgeheimdienst der DDR und zugleich Ermittlungsbehörde (Untersuchungsorgan) für „politische Straftaten“. Das MfS war innenpolitisch vor allem ein Unterdrückungs- und Überwachungsinstrument der SED („Schild und Schwert der Partei“) gegenüber der DDR-Bevölkerung, das dem Machterhalt diente. Dabei setzte es als Mittel Überwachung, Einschüchterung, Terror[1][2] und die so genannte Zersetzung gegen Oppositionelle und Regimekritiker („feindlich-negative Personen“) ein.

Das MfS wurde am 8. Februar 1950 gegründet. Der Sprachgebrauch der SED, der das MfS als „Schild und Schwert der Partei“ bezeichnete, beschreibt die ihm zugedachte Funktion im politisch-ideologischen System der DDR.

Neben dem MfS gab es auch einen weiteren Nachrichtendienst in der DDR, die Militärische Aufklärung der Nationalen Volksarmee (militärischer Aufklärungsdienst) mit Sitz in Berlin-Treptow. Die Verwaltung Aufklärung wurde ebenso wie die Grenztruppen und die restliche NVA durch die Hauptabteilung I (MfS-Militärabwehr oder Verwaltung 2000) kontrolliert („abgesichert“).

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Vorläufer

Das Ministerium für Staatssicherheit baute bei seiner Gründung am 8. Februar 1950 auf zwei Vorgängerorganisationen sowjetischer Prägung auf. Die sowjetischen Ministerien für Inneres und für Staatssicherheit (NKWD/NKGB bzw. MWD/MGB) installierten unter Lawrenti Beria eine Reihe von selbstständigen, umfangreichen nachrichtendienstlich und polizeilich aktiven Apparaten in der sowjetischen Besatzungszone. Ihr Leiter war zunächst der sowjetische Generaloberst Iwan A. Serow, ab 1946 Nikolai K. Kowaltschuk.

Die KPD hatte bald nach der Ankunft der Moskauer KPD-Kader einen Nachrichtendienst für die Partei aufgebaut. Im August 1946 veranlasste die SED die Gründung der Deutschen Verwaltung des Inneren (DVdI) und darin eines Nachrichtendienstes namens Hauptverwaltung zum Schutze der Volkswirtschaft. Dieser vereinheitlichte ab 1948 die politische Polizei unter der Bezeichnung „K5“. Darüber hinaus führte die „Hauptverwaltung zum Schutze der Volkswirtschaft“ geheimdienstliche Operationen und Aufgaben durch. Ihr Personalbestand begann 1946 mit 160 Mitarbeitern und stieg innerhalb von zwei Jahren auf das Vierfache auf 700 Mitarbeiter im April 1948 an. Die K5-Abteilungen gehörten zur Kriminalpolizei und waren vor allem dazu eingerichtet worden, die von der Besatzungsmacht geforderte rasche Entnazifizierung voranzutreiben. Mitarbeiter des K5 loteten quer über die Besatzungszone ehemalige NS-Funkionäre aus und führten sie der Justiz zwecks einer schnellen Aburteilung zu. Die „K5“ war damit eine politische Polizei.[3]

Gründung und Aufbau

„Fotostuhl“ des MfS für Aufnahmen der erkennungsdienstlichen Fotos. Vorne links ist der Tisch zur Abnahme von Fingerabdrücken.
Das MfS eröffnet 1951 einen „Gruppenvorgang“ gegen die der Agententätigkeit verdächtigten Karl Laurenz und Elli Barczatis. Beide wurden 1955, nachdem das MfS ermittelt hatte, wegen „Boykotthetze“ hingerichtet und 2006 strafrechtlich rehabilitiert.

Die Grundlage für den Aufbau einer eigenständigen Geheimpolizei legte das Politbüro der KPdSU am 28. Dezember 1948 mit dem Beschluss zur Bildung der „Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft“. Mit diesem Beschluss konnten sich Walter Ulbricht, Wilhelm Pieck und Otto Grotewohl gegen die Befürchtungen des sowjetischen Ministers für Staatssicherheit, Wiktor Abakumow, durchsetzen, der wegen der Wirkung dieses Beschlusses auf die Westalliierten besorgt war.

Am 24. Januar 1950 fasste das Politbüro der SED den Beschluss zur Bildung des MfS. Zwei Tage später empfahl die Regierung der DDR parallel zum eigenen „Beschluss über die Abwehr von Sabotage ebenfalls die Bildung des MfS. Am 8. Februar 1950 bestätigte die Volkskammer der DDR einstimmig das Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit.[4] Eine Kontrolle des neugeschaffenen Ministeriums durch Parlament oder Ministerrat war im Gesetz nicht vorgesehen. Als Leiter wurde acht Tage später Wilhelm Zaisser eingesetzt. Erich Mielke war sein Stellvertreter im Range eines Staatssekretärs. Bis Ende des Jahres beschäftigte das neu gegründete Ministerium bereits rund 2700 Mitarbeiter.

Im Zuge der Verwaltungsreform von 1952 wurden die fünf MfS-Länderverwaltungen (LV) aufgelöst und stattdessen 14 Bezirksverwaltungen (BV) eingerichtet. Die 1951 gegründete Objektverwaltung Wismut blieb bestehen. Ferner war der Aufbau eines Netzes von zunächst 192, später 216 Objekt- und Kreisdienststellen (KD) geplant. Die Deutsche Grenzpolizei und die Transportpolizei wurden dem Minister für Staatssicherheit unterstellt. Die Verwaltungsreform und die „Verschärfung des Klassenkampfes“ führten zu einer Verdopplung des Apparates von 4500 (Ende 1951) auf rund 8800 Mitarbeiter (Ende 1952).

17. Juni 1953

Nachdem das MfS bei der Früherkennung und Unterdrückung der sogenannten „Zusammenrottungen“ des Volksaufstandes am 17. Juni 1953 aus Sicht des Politbüros „versagt“ hatte, wurde das Ministerium am 23. Juli 1953 zum „Staatssekretariat für Staatssicherheit (SfS)“ zurückgestuft und dem Ministerium des Innern der DDR unter Willi Stoph unterstellt; erst am 24. November 1955 erhielt es wieder Ministeriumsrang und bekam den Hauptverwaltung Aufklärung genannten Auslandsnachrichtendienst zugeordnet.[5] In Folge dessen wurde der seit 8. Februar 1950 amtierende Minister für Staatssicherheit Wilhelm Zaisser wegen „parteifeindlicher fraktioneller Tätigkeit“ seines Ministerpostens enthoben, aus dem Zentralkomitee der SED und ein Jahr später auch aus der SED ausgeschlossen. Auch der stellvertretende Minister Erich Mielke musste sich einer Überprüfung seiner Amtsführung unterziehen, durfte seinen Posten jedoch behalten. Leiter des SfS und dann Minister des MfS wurde Ernst Wollweber.

Eine wesentliche Rolle kam dem MfS jedoch bei der Ermittlung und Verhaftung der sogenannten „Rädelsführer“ und „westlichen Provokateuren“ zu. So wurden durch MfS und Volkspolizei bis zum Abend des 22. Juni 1953 über 6.000 Personen festgenommen.

Während der gesamten 1950er-Jahre wurden in zahlreichen „Säuberungen“ Parteimitglieder verhaftet, die während der Zeit des Nationalsozialismus in westliche Länder emigriert waren; auch andere SED-Mitglieder wurden Opfer dieser Aktionen. Zu den prominentesten Opfern der stalinistischen Parteisäuberungen in der DDR gehörten Kurt Müller, Willi Kreikemeyer, Paul Merker, Max Fechner, Karl Hamann und Georg Dertinger. Zudem entführte das MfS in den 1950er Jahren im Zuge diverser Verhaftungsaktionen gegen „feindliche Agenten“ etwa 600 bis 700 Personen aus dem Westen in die DDR.

Eine kurze Phase der Entstalinisierung führte im Sommer 1956 zur vorzeitigen Entlassung von 25.000 Häftlingen, darunter auch zahlreiche politische Gefangene. Auch die bis dahin gängige Folterpraxis stand intern zur Diskussion. Doch bereits nach dem Volksaufstand in Ungarn 1956 folgte eine weitere Welle der Repression, der mit Wolfgang Harich und Walter Janka auch prominente Kommunisten zum Opfer fielen. Auch Wollweber geriet in offenen Konflikt mit Walter Ulbricht. Auf dessen Anordnung wurde Wollweber 1957 durch seinen Stellvertreter Mielke ersetzt. Dieser leitete das MfS bis zum 7. November 1989, dem Tag des Rücktritts des Ministerrats der DDR zur Wende.

Das MfS nach dem Mauerbau

Die inneren Unruhen in Polen und Ungarn sowie die kritischen Äußerungen von Parteiintellektuellen führten zu einem neuerlichen Kurswechsel innerhalb des MfS. So lag der Fokus nun vermehrt auf der Repression gegenüber inneren oppositionellen Kräften. Dies spiegelte sich auch in der „Doktrin der politisch-ideologischen Diversion[6] (PID) wider, die alle Formen innerer Opposition auf den Einfluss des „imperialistischen Feindes“ zurückführte und zugleich die wachsende Präsenz der Staatssicherheit in allen Alltagsbereichen begründete. Begünstigt wurde dies durch den Mauerbau, der ein Abwandern von Oppositionellen verhinderte. Lagen die Hauptaufgaben des MfS vor dem Mauerbau in der Bekämpfung westlicher Geheimdienste sowie der Fluchtbewegung, so sollte das MfS künftig vermehrt präventiv potentielle Unruheherde erkennen. Als erste Bewährungsprobe für den neuausgerichteten Apparat erwies sich der Prager Frühling.

Im Mai 1971 wurde Walter Ulbricht durch Erich Honecker gestürzt. Im Zuge dessen wurde der Minister für Staatssicherheit Erich Mielke zunächst zum Kandidaten, fünf Jahre später auch zum stimmberechtigten Mitglied des Politbüros gewählt. Entscheidende Fragen der MfS-Tätigkeit berieten beide jedoch in wöchentlichen Vier-Augen-Gesprächen. Seit den frühen 1970er Jahren war die DDR verstärkt um eine internationale Anerkennung und deutsch-deutsche Annäherung bemüht. Dies führte auch zu Änderungen in den Methoden der Staatssicherheit. Da die DDR sowohl im Grundlagenvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland[7] als auch mit dem Beitritt zur UN-Charta[8] und der Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte[9] die Absicht zur Achtung der Menschenrechte bekundet hatte, versuchte das MfS vermehrt oppositionelles Verhalten ohne Anwendung des Strafrechtes zu sanktionieren und stattdessen auf „weiche“ und „leise“ Formen der Repression – wie beispielsweise Zersetzungsmaßnahmen – zurückzugreifen. Hierfür war eine systematische und flächendeckende Überwachung unter Einsatz von bis zu 200.000 Inoffiziellen Mitarbeitern erforderlich. Ob durch Strafverfolgung, Auslands- und Technologiespionage, als Stimmungsbarometer, Zensurbehörde, zur Umgehung von Handelsembargos oder zur Devisenbeschaffung durch Haftarbeit und Häftlingsfreikauf – das MfS wurde zur „Allzweckwaffe“ der SED-Diktatur und erlangte somit eine Schlüsselfunktion im Herrschaftssystem der DDR.

Amt für Nationale Sicherheit

Am 17. November 1989 wählte die Volkskammer der DDR einen neuen Ministerrat. Das MfS wurde in Amt für Nationale Sicherheit (AfNS)[10] umbenannt. Dessen Leiter wurde der bisherige Stellvertreter von Erich Mielke, Wolfgang Schwanitz. Mit der Umwandlung des MfS in das AfNS war auch eine Verkleinerung des Apparates geplant, wozu es jedoch in Folge des raschen Zusammenbruchs des MfS/AfNS nicht mehr kam. Am Morgen des 4. Dezember 1989 wurde die Bezirksstelle des AfNS in Erfurt von Bürgern besetzt, nachdem bekannt geworden war, dass die Stasi-Akten vernichtet werden sollten.[11] Am Abend desselben Tages wurden die Dienststellen in Leipzig und Rostock besetzt; Besetzungen in den anderen Bezirksstädten folgten, zuletzt am 15. Januar 1990 in der Zentrale in Berlin. Bei den Besetzungen kam es teilweise zu chaotischen Zuständen. Mit der Einrichtung von Bürgerwachen und Bürgerkomitees begann die erzwungene Auflösung und Aufarbeitung der Tätigkeit des MfS. Knapp einen Monat nach der Gründung des Amtes für Nationale Sicherheit beschloss der Ministerrat am 14. Dezember 1989 dessen Auflösung und den Aufbau eines Verfassungsschutzes sowie eines Nachrichtendienstes (in offensichtlicher Anlehnung an die Geheimdienststrukturen in der Bundesrepublik Deutschland). Zum Aufbau des Verfassungsschutzes, der nur noch rund 10.000 Mitarbeiter umfassen sollte, kam es jedoch wegen der Bürgerproteste und nach Beschluss des Ministerrates zur ersatzlosen Auflösung des Amtes vom 13. Januar 1990 nicht.[12]

Stürmung der Stasi-Zentrale im Januar 1990.

Selbstauflösung der HVA

Später billigte der Runde Tisch die Selbstauflösung der Auslandsaufklärung des MfS (Hauptverwaltung Aufklärung, kurz HV A), deren Leiter von 1956 bis 1986 Markus Wolf, ein Stellvertreter Erich Mielkes, war. Trotz der folgenden Vernichtung fast aller Akten und Datenträger der HV A gelangten 1990 deren Mob-(Mobilmachungs-)Karteien unter ungeklärten Umständen in die Hände der CIA. Sie wurden später unter dem Namen „Rosenholz-Dateien“ bekannt und der Bundesregierung kopiert überlassen.

Juristische und gesellschaftliche Aufarbeitung

Am 29. Dezember 1991 trat das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) in Kraft, das der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit verabschiedet hatte. Das zentrale Anliegen dieses Gesetzes ist die vollständige Öffnung der Akten des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes, insbesondere der Zugang der Betroffenen zu den Informationen, die der Staatssicherheitsdienst zu ihnen gespeichert hat. Erstmals bekamen damit Bürger Gelegenheit, Unterlagen einzusehen, die ein Geheimdienst über sie angelegt hatte. Sichergestellt wurde dies durch das eigens hierfür eingeführte Amt des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU), nach den Leitern oft auch kurz Gauck- bzw. später Birthler- und Jahn-Behörde genannt.

Marianne Birthler erklärte im April 2006, ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter des MfS – mittlerweile in Verbänden organisiert – versuchten, „das Ansehen der DDR im Allgemeinen, und der Stasi im Besonderen zu schönen, die Tatsachen umzulügen“. Sie zögen auch daraus, dass es bei 30.000 Ermittlungsverfahren gegen MfS-Mitarbeiter nur zu ca. 20 Verurteilungen kam, den falschen Schluss, „so schlimm könne es nicht gewesen sein“. Dieser Schluss sei zynisch. Es habe nur deswegen kaum Verurteilungen gegeben, weil in einem Rechtsstaat nur Taten bestraft werden dürften, die zum Zeitpunkt ihrer Verübung bereits gegen Gesetze verstießen (Rückwirkungsverbot). Wenn also damals zum Tatzeitpunkt kein Verstoß gegen DDR-Gesetze vorgelegen habe, könne heute deswegen nicht verurteilt werden. Nur bei nicht als Straftaten behandelten Schwerverbrechen und Tötungsdelikten, wie beispielsweise bei der Ausführung des Schießbefehls, käme das Prinzip zum Zuge, dass Unrechtsgesetze von Diktaturen keine Geltung haben könnten (Radbruchsche Formel). So sei es leider Fakt, dass es bei Unrechtshandlungen des MfS gegenüber Gefangenen oder Observierten, die zu Opfern der Zersetzungsmethoden des MfS wurden, nicht zu Verurteilungen kommen könne. „Daraus nun aber zu schließen, dass“ dies „kein Unrecht sei, das ist der Gipfel des Zynismus.“[13]

Obwohl nach den Bestimmungen des Stasiunterlagengesetzes die namentliche Nennung von IM zum Zweck der Aufklärung und der Forschung zulässig ist, gehen Ehemalige immer wieder mit der Forderung vor Gericht, dass ihre Namen nicht genannt werden dürften. Im März 2008 erwirkte Holm Singer („IM Schubert“) vor dem Landgericht Zwickau eine einstweilige Verfügung gegen die von Edmund Käbisch organisierte Ausstellung „Christliches Handeln in der DDR“. Die Ausstellung wurde daraufhin vorläufig abgebrochen.[14] Die Verfügung wurde mittlerweile aufgehoben, ohne dass sich das Gericht darauf festgelegt hat, ob im konkreten Fall das Persönlichkeitsrecht Singers höher zu bewerten sei als das Grundrecht der Meinungsfreiheit.

Auftrag

„Kampftreffen“ im Palast der Republik in Ost-Berlin anlässlich des 35. Jahrestages der Bildung des Ministeriums für Staatssicherheit, 1985

Das MfS war kein klassisches Abwehr- und Aufklärungsorgan, da seine Kompetenzen weit über die eines normalen Nachrichtendienstes hinausgingen. Im Gegensatz zu Nachrichtendiensten in westlichen Demokratien, wo es eine strikte Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative gibt, hatte das MfS auch polizeiliche und staatsanwaltliche Befugnisse. Selbst die Überwachung und Verfolgung von Parteimitgliedern waren erlaubt, allerdings mussten solche Vorgänge von den Abteilungsleitern (Oberstleutnant und höher) erst genehmigt werden.

So war das MfS primär ein Überwachungs- und Repressionsorgan der SED, das die DDR-Gesellschaft in allen Bereichen kontrollierte, und erst in zweiter Linie ein Auslandsnachrichtendienst.

Durch Beschluss des SED-Politbüros vom 23. September 1953 wurde festgelegt, dass das Ministerium für Staatssicherheit als militärisches Organ sowohl als Inlands- als auch als Auslandsnachrichtendienst arbeiten sollte.[15] Dies umfasste folgende Aufgabenbereiche:

Inland

  • Durchführung von Agententätigkeit, z. B.: Kontrolle von Massenorganisationen und gezielte Zersetzung und Spaltung potenzieller oppositioneller Kreise, wie zum Beispiel Intellektuelle, Dissidenten, sowie der Kirche und deren Jugendgruppen.[16]
  • Umfassende Überwachung der DDR-Bürger und teilweise auch ihrer Angehörigen außerhalb der DDR unter Missachtung ihrer Bürgerrechte. Wurde im Jargon auch „Aufdeckung und Beseitigung feindlicher Zersetzungstätigkeiten“ genannt. Dies erfolgte u. a. durch Bespitzeln, Zensur von Presse und Filmen, Unterdrückung der Meinungsfreiheit.
  • Kontrolle („Absicherung“) sämtlicher bewaffneter Organe der DDR (Grenztruppen, NVA und Volkspolizei)
  • Kontrolle („Absicherung“) des Staatsapparates (andere Ministerien)
  • Kontrolle („Absicherung“) der volkswirtschaftlichen Organe (Kombinate und Betriebe)
  • Kontrolle („Absicherung“) des Verkehrswesens und der Touristik
  • Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsorganen und Volkspolizei
  • Personenschutz von Partei- und Staatsfunktionären
  • Überwachung sogenannter „bevorrechteter Personen“ (Diplomaten, akkreditierte Presse und Geschäftsleute)
  • Aufklärung besonderer Straftatbestände wie gemeingefährlicher Brandstiftung oder politisch motivierter Schmierereien (Sachbeschädigung und staatsfeindliche Hetze)

Das MfS übernahm nach Todesfällen an der Berliner Mauer oder der innerdeutschen Grenze die Ermittlungen zum Hergang und ihre Verschleierung gegenüber der Öffentlichkeit und den Angehörigen. Dabei „legendierte“ das MfS die Fälle, um ihnen entweder wenig bis keine Aufmerksamkeit zuteilwerden zu lassen oder die Aufmerksamkeit in eine bestimmte Richtung zu lenken. Getötete Grenzsoldaten stilisierte das MfS zu Helden, für deren Tod feindliche Agenten oder Verbrecher verantwortlich seien. Tatortuntersuchungsberichte, Sterbeurkunden und andere Dokumente wurden dafür gefälscht. Ferner kontrollierte das MfS den Verbleib der Leichen und die Umstände der Beerdigungen. Angehörige wurden verpflichtet, über die Todesumstände Stillschweigen zu bewahren oder bekamen erfundene Geschichten erzählt.[17]

Ausland

  • Aufklärungsarbeit in Westdeutschland und Westberlin mit dem Ziel, aus allen wichtigen Institutionen der Westalliierten (Bonner Regierung, Industrie, Forschung) Informationen zu gewinnen.
  • Aktive Spionageabwehr und Abwehr von Anschlägen privater und staatlicher Organisationen
  • Aktive Beeinflussung des öffentlichen Lebens im Westen durch Eindringen von MfS-Informanten in alle wichtigen Bereiche (z. B. durch aktive Desinformation)

Anschläge

Es sind diverse Mordanschläge des MfS auf in Westdeutschland lebende Regimegegner belegt. So versuchten MfS-Agenten mehrfach, den in der Bundesrepublik lebenden Fluchthelfer Wolfgang Welsch zu ermorden. Beim Mord an dem im Westen lebenden DDR-Dissidenten Bernd Moldenhauer deuten Indizien daraufhin, dass das MfS den Täter beauftragt hatte. Michael Gartenschläger wurde an der innerdeutschen Grenze von der Staatssicherheit in eine Falle gelockt[18] und – vermutlich vorsätzlich – erschossen. Auch Siegfried Schulze, ein Mitglied der Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit, wurde 1975 zum Ziel eines Mordanschlags.[19] Ebenso wurde eine Beteiligung des MfS am Unfalltod des Fußballspielers Lutz Eigendorf vermutet. Demnach sei Eigendorf zunächst Alkohol injiziert und dieser anschließend während der Fahrt geblendet worden. Auch gab ein mehrfach vorbestrafter, ehemaliger IM an, vom MfS einen Mordauftrag für Eigendorf erhalten, diesen aber nicht ausgeführt zu haben. Die Staatsanwaltschaft sieht jedoch keine objektiven Hinweise auf ein Fremdverschulden am Tod Eigendorfs.[20][21][22] Auf den Fluchthelfer Kay Mierendorff wurde 1982 ein Briefbombenanschlag verübt, den er schwerverletzt überlebte.[23][24]

Rechtsgrundlagen

Die Führungsrolle der SED war in Artikel 1 der DDR-Verfassung von 1968 verankert:

„Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat deutscher Nation. Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land, die gemeinsam unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirklichen“

Da die SED in ihrem Selbstverständnis davon ausging, mit dem Marxismus-Leninismus im Besitz der Wahrheit zu sein und die Gesetzmäßigkeiten der Geschichte zu kennen, leitete sie daraus ein Führungsmonopol ab.

Verbindliche Grundlagen für die Tätigkeit des MfS waren die Befehle und Weisungen des Politbüros, die kritiklos und strikt zu befolgen waren. Das Statut des MfS von 1969[25] legte fest, dass das Programm der SED und die Beschlüsse des Zentralkomitees (ZK) sowie des Politbüros Richtlinien für die geheimpolizeiliche Arbeit des MfS sind. Diese Beschlüsse wurden jeweils von Parteifunktionären den verantwortlichen Leitern des MfS dargelegt, wobei die politischen Schwerpunkte der nachrichtendienstlichen Arbeit, der politische und gesellschaftliche Handlungsspielraum sowie die zu beachtenden Normen der geheimpolizeilichen Tätigkeit festgelegt wurden.[26]

Rechtliche Grundlage für die Tätigkeit des MfS bildete das „Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit“, die Statuten des SfS/MfS von 1953 bzw. 1969 (die strengster Geheimhaltung unterlagen und in denen die geheimdienstlichen Befugnisse von der Regierung oder dem Nationalen Verteidigungsrat begründet wurden) sowie die Strafprozessordnung und das Volkspolizei-Gesetz von 1968, dessen Paragraph 20 die Angehörigen des MfS mit polizeilichen Befugnissen ausstattete. Allerdings bewegte sich der Geheimdienst auch außerhalb dieser rechtlichen Grundlagen und verstieß bei seiner Arbeit auch gegen Verfassungsgarantien der eigenen DDR-Verfassung.

Organisation

MfS-Personalstatistik hauptamtliche Mitarbeiter 1949–1989
IM-Entwicklung des MfS 1950–1989
Rechts Blick auf Haus 1, Büro der Leitung des Ministeriums, dahinter rechts in weiß, Haus 2, der Sitz der Hauptabteilung II (HA II) – Spionageabwehr
Gebäude der Hauptabteilung III (HA III) – Funkaufklärung, Funkabwehr, in Berlin-Lichtenberg, Gotlindestraße

Hauptamtliche Mitarbeiter

Das MfS konnte seinen Personalbestand kontinuierlich ausbauen. Verfügte der MfS-Vorgänger Verwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft 1949 nur über 1.150 feste Mitarbeiter, so stieg diese Zahl bis zum 31. Oktober 1989 auf 91.015 hauptamtliche MfS-Mitarbeiter (darunter 13.073 Zeitsoldaten) an.[27] Seit seiner Existenz beschäftigte das MfS rund 250.000 Personen hauptamtlich, darunter rund 100.000 Zeitsoldaten des Wachregiments Feliks Dzierzynski.[28] In Bezug auf die Einwohnerzahl bildete das MfS mit einer Quote von einem hauptamtlichen Mitarbeiter auf 180 Einwohner (Stand: 1989) den größten geheimdienstlichen Apparat der Weltgeschichte (Zum Vergleich: In der Sowjetunion kam 1990 ein KGB-Mitarbeiter auf 595 Einwohner, im Dritten Reich in den Grenzen von 1937 ein Gestapo-Mitarbeiter auf rund 8.500 Einwohner).[29]

Da sich das MfS als „Schild und Schwert der Partei“ verstand, waren seine Mitarbeiter nahezu ausnahmslos Mitglieder der SED, einzige Ausnahme waren junge, noch neue Hauptamtliche, die noch in der „Kandidatenphase“ zur SED-Mitgliedschaft waren.

Nach den Einstellungsrichtlinien des MfS war die Einstellung von früheren NSDAP- und SS-Mitgliedern sowie Mitgliedern des Polizei- und Geheimdienstapparates des NS-Regimes nicht gestattet. Personen, die bei ihrer Einstellung ihre NS-Vergangenheit verschwiegen, wurden entlassen. Beim MfS wurde ebenfalls kein früherer Wehrmachtsoffizier hauptamtlich eingestellt.[30]

Inoffizielle Mitarbeiter

Hauptartikel: inoffizieller Mitarbeiter

Hinzu kam ein Netz aus sogenannten inoffiziellen Mitarbeitern (IM). Anders als im Fall der hauptamtlichen Mitarbeiter war die Gesamtzahl der inoffiziellen Mitarbeiter keinem kontinuierlichen Anstieg unterworfen, sondern stieg im Kontext innergesellschaftlicher Krisen (17. Juni, Mauerbau, deutsch-deutsche Entspannungspolitik) sprunghaft an. In den Jahren 1975 bis 1977 erreichte das IM-Netz mit jeweils über 200.000 Mitarbeitern seine größte Ausdehnung.[31] Das Einführen einer veränderten IM-Richtlinie mit dem Ziel der weiteren Professionalisierung führte Ende der 1970er Jahre zu einer leicht sinkenden Anzahl von zuletzt 173.081 Inoffiziellen Mitarbeitern (Stand: 31. Dezember 1988, ohne HV A).[32] Im Laufe seiner Existenz führte das MfS rund 624.000 Menschen als Inoffizielle Mitarbeiter.[31]

Der überwiegende Teil der inoffiziellen Mitarbeiter war im Inland tätig. Agenten, die im nichtsozialistischen Wirtschaftsgebiet (NSW) im Einsatz waren, wurden im offiziellen Sprachgebrauch Kundschafter des Friedens genannt. Über den Umfang des IM-Netzes im Ausland liegen nur Einzeldaten vor. So wird geschätzt, dass das MfS (einschließlich der HV A) zuletzt rund 3.000 Inoffizielle Mitarbeiter im „Operationsgebiet“ Bundesrepublik sowie 300 bis 400 IMs im westlichen Ausland beschäftigte.[31] Insgesamt wird die Zahl der Bundesbürger, die im Laufe seines Bestehens im Dienst des MfS standen auf rund 12.000 geschätzt.[31] Quantitativ machten sie so unter den IM des MfS nur einen Anteil von nicht einmal zwei Prozent aus.[31]

Ein Eintrag als IM ist zunächst nur als Indiz für eine Geheimdiensttätigkeit zu werten: Es kann nicht immer sicher ausgeschlossen werden, dass reine Kontaktaufnahmen des MfS durch einen Aktenbeleg als IM dokumentiert sind. Allein aus Vermerken und sonstigen Eintragungen auf Karteikarten lässt sich nicht immer zweifelsfrei feststellen, wie eng die Beziehung einer Person zum MfS war; sie liefern nur Indizien. Die Geschehnisse können oft nur anhand der vernetzten Akten umfassend nachvollzogen werden. Beweisbar werden inoffizielle Tätigkeiten dann, wenn eindeutige Zuordnungen im System des MfS verankert wurden. So bieten die erhalten gebliebenen F-16- und F-22-Karteien im Zusammenhang mit Aktenfunden und persönlichen (nicht zwingend notwendigen) Verpflichtungserklärungen die im Stasiunterlagengesetz geforderte Belegsicherheit. Umfassende Unterlagen sind für manche IM noch erhalten, für andere vernichtet. Allerdings finden sich Querverweise in anderen Berichten, die ein Bild über die Tätigkeit eines IM geben können. Die Verpflichtungserklärung zur Zusammenarbeit mit dem MfS ist häufig nicht mehr aufzufinden, da eine erhebliche Anzahl an Akten vor dem Zusammenbruch des Ministeriums vernichtet wurde.

Auslandsagenten („Kundschafter“)

Zum Zeitpunkt des Zusammenbruches der DDR gab es in der Bundesrepublik Deutschland rund 2000 aktive MfS-Spione, wie die veröffentlichte Auswertung der sogenannten Rosenholz-Dateien im März 2004 ergab.[33] Die Anzahl der IM, welche für die Hauptverwaltung Aufklärung in der DDR selbst tätig waren, wurde dabei mit 20.000 beziffert. Das MfS unterstützte in der Bundesrepublik Deutschland ihm nützlich erscheinende politische Kräfte. So wurden unter dem Decknamen „Gruppe Ralf Forster“ in der DDR ausgewählte Kader der DKP im Nahkampf und Sprengstoffeinsatz ausgebildet. Die Unterlagen des MfS zur „Gruppe Ralf Forster“ wurden geschreddert und im Jahr 2004 wieder in der Birthler-Behörde rekonstruiert. Die Agenten der MfS-Abteilung für Spezialkampfführung sollten eine militärische Besetzung des „Operationsgebietes“ durch Diversion, Spionage und Sabotage vorbereiten, sie waren in der Bundesrepublik und anderen westlichen Staaten, so auch in der Schweiz (z. B. Agentenpaar Müller-Hübner) aktiv.[34]

MfS und „Rote Armee Fraktion“

Darüber hinaus bildeten Mitarbeiter der HA XXII in den 80er Jahren wiederholt RAF-Mitglieder im Umgang mit Waffen und Sprengmitteln aus. Durch Akten ist belegt, dass acht Aussteiger der Rote Armee Fraktion in der DDR Unterschlupf, Schutz vor westlicher Strafverfolgung und eine neue Identität erhielten. Wegen der extremen politischen Brisanz dieser Operation wurden die übergesiedelten Ex-Terroristen rund um die Uhr überwacht und getrennt voneinander angesiedelt (keiner kannte Wohnort und neue Identität des anderen). Ziel dieser Maßnahmen war nicht etwa die Intensivierung der terroristischen Aktivitäten der RAF, sondern die Sicherstellung des Einblicks in die innere Führung dieser Organisation und die Einflussnahme auf eben diese. Damit wollte man verhindern, dass es in der DDR irgendwann zu ähnlichen Aktivitäten kommt. Die federführende HA XXII beobachtete und pflegte auch Kontakt mit PLO-Vertretern und überwachte sie ebenso wie andere vergleichbare Organisationen. Dabei arbeitete sie mit der HVA zusammen, die entsprechend Aktivitäten im Ausland überwachte und auch Kontakt zu den Vertretern solcher Gruppierungen hielt.

Kontrolle durch die SED

In der Praxis gingen alle Entscheidungen das MfS betreffend vom Politbüro aus (über Erich Mielke als Mitglied).

Einzige Ausnahme war die ZK-Abteilung für Sicherheitsfragen (Sicherheitskommission), die 1953 vom Politbüro eingerichtet wurde, um die Umsetzung der Parteitagsbeschlüsse in den „bewaffneten Organen“ zu kontrollieren und das MfS in seiner politischen Arbeit anzuleiten. Diese Sicherheitskommission war für die Genehmigung sämtlicher höherer Personalentscheidungen (Beförderungen zum Oberst oder höher) verantwortlich. Damit sicherte sich die SED die Kontrolle über die Schlüsselstellungen innerhalb des MfS. Das bedeutete, dass auch Mielke innerhalb seines Ministeriums nicht gänzlich ohne Kontrolle war (es gab durchaus auch Ablehnungen von MfS-Personalvorschlägen).

Innerhalb der Organisation des MfS waren die Leiter der Bezirksverwaltungen gleichzeitig Mitglieder der SED-Bezirksleitungen. Das MfS war formal dem Ministerrat der DDR unterstellt, die Handlungsanweisungen an das Ministerium stammten aber von der Führung der SED und auf Bezirksebene von den 2. Sekretären, die zuständig für „Agitation und Sicherheit“ waren.

Struktur

Zentrale

Die Zentrale des Ministeriums in Berlin-Lichtenberg nahm einen ganzen Häuserblock zwischen Frankfurter Allee, Magdalenenstraße, Normannenstraße und Ruschestraße ein. Er bestand aus 29 Häusern und 11 Höfen. Die Hauptzufahrt erfolgte über die Ruschestraße. Hinzu kam ein später errichteter ergänzender Gebäudekomplex in der Gotlindestraße. Im Hauptgebäude (Nr. 1) mit Zugang von der Ruschestraße hatte der Minister für Staatssicherheit Erich Mielke und sein Sekretariat die Büros. In diesem Gebäudekomplex befanden sich auch einige Hauptabteilungen. Zur Zentrale des Ministeriums gehörte außerdem ein Gebäudekomplex in Berlin-Schöneweide, wo sich einige Spezialabteilungen befanden. In Folge des Umbruchs in der DDR wurde die MfS-Zentrale am 15. Januar 1990 von Bürgerrechtlern und Demonstranten gestürmt.[35] Seit 1990 befindet sich im vormaligen Gebäude des Ministersitzes ein Museum und die Forschungs- und Gedenkstätte Normannenstraße. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.[36] Zugänglich sind unter anderem die original erhaltenen Büroräume Erich Mielkes.

Territorialprinzip

MfS-Bezirksverwaltung LeipzigRunde Ecke“ Dittrichring
Amtsschild der MfS-Bezirksverwaltung Leipzig
Zelle im Kellergefängnis des MfS in Berlin Hohenschönhausen, heute Gedenkstätte Hohenschönhausen. Die Hauptabteilung IX, das Disziplinar- und Untersuchungsorgan des MfS, war hier ab 1951 zuständig.[37]
MfS-Bezirksverwaltung Halle, am Rande von Halle-Neustadt


Die territoriale Weisungsstruktur des MfS entsprach der Verwaltungsgliederung der DDR in Bezirke und Kreise bzw. kreisfreie Städte. Parallel hierzu waren der MfS-Zentrale in Berlin-Lichtenberg (ab Juli 1952) Bezirksverwaltungen des MfS in jeder Bezirksstadt nachgeordnet (bis zur Verwaltungsreform 1952 existierten MfS-Verwaltungen von ähnlicher Struktur in den einzelnen Ländern). Diese waren jeweils für die unterstellten Dienststellen in ihrem Territorium sowie für ausgewählte Objekte, Einrichtungen und Personen zuständig. Operative Vorgänge und Personenkontrollen wurden in der territorial zuständigen Bezirksverwaltung bearbeitet. In jeder Kreisstadt beziehungsweise kreisfreien Stadt existierten zudem Kreisdienststellen, die von der übergeordneten Bezirksverwaltung kontrolliert und angeleitet wurden. Die Kreisdienststellen übernahmen die Verantwortung für das Territorium ihres jeweiligen Sitzes. Durch dieses Territorialprinzip war sichergestellt, dass jedem Ort innerhalb der DDR eine MfS-Diensteinheit zugeordnet war.

Einige Objektdienststellen waren außerhalb der territorialen Gliederung zur Überwachung von volkswirtschaftlich besonders bedeutsamen Betrieben eingerichtet (bspw. die Objektverwaltung „W“ für die Wismut).

Linienprinzip

Intern waren das MfS und dessen nachgeordneten Bezirksverwaltungen in mehrere Struktureinheiten mit fachlichen bzw. inhaltlichen Zuständigkeiten unterteilt (bspw. Linie II: Spionageabwehr; Linie IX: Untersuchung; Linie XX: Staatsapparat, Massenorganisationen, Kirchen, Kultur und Untergrundtätigkeit). Jede dieser „Linien“ besaß eine Hauptabteilung mit Sitz in der MfS-Zentrale in Berlin sowie entsprechende Abteilungen bzw. Arbeitsgruppen in den Bezirksverwaltungen. Die Hauptgruppen waren meist mit römischen Ziffern durchnummeriert. Auf Kreisebene wurde dieses Linienprinzip nicht mehr vollständig abgebildet. Stattdessen existierten je nach regionaler Bedeutung des Aufgabenbereiches innerhalb der Kreisdienststellen Fachreferate bzw. einzelne, für den Aufgabenbereich verantwortliche Offiziere.[38]

  • Minister für Staatssicherheit
    • Abteilung 26 – Telefonüberwachung und Abhörmaßnahmen, konspiratives Eindringen in Objekte
    • Abteilung Bewaffnung und Chemische Dienste (BCD)
    • Abteilung Finanzen
    • Abteilung Nachrichten – Sicherstellung des Nachrichtenwesens
    • Abteilung X – Internationale Verbindungen
    • Abteilung XI – ZCO, Zentrales Chiffrierorgan der DDR
    • Abteilung XIV – Untersuchungshaft und Strafvollzug
    • Abteilung XXIII – Terrorbekämpfung und Spezialaufgaben, ab 1989 Integration in die HA XXII, zuvor AGM/S, gegliedert in Kampf-, Sicherungs- und Flugsicherungsbegleit-Kommando, sowie ein spezialisiertes Kommando mit Tauchern und Fallschirmspringern[39]
    • Arbeitsgruppe Bereich Kommerzielle Koordinierung (AG BKK), zuständig für die Kommerzielle Koordinierung von Alexander Schalck-Golodkowski.[40]
    • Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) – Mobilmachung, Schutzbauten
    • Arbeitsgruppe E beim Stellvertreter des Ministers, Generaloberst Mittig (AG E) – Außensicherung militärischer Schwerpunktobjekte, Entwicklung technischer Abwehrmittel gegen gegnerische automatische Aufklärungssysteme
    • Arbeitsgruppe XVII – Büro für Besuchs- und Reiseangelegenheiten (BfBR) in Berlin (West)
    • Büro der Leitung (BdL) – Innere Objektsicherung des MfS, Kurierdienst.
    • Büro der Zentralen Leitung der Sportvereinigung Dynamo
    • Hauptabteilung I (HA I) – Überwachung und Absicherung der NVA, des militärischen Nachrichtendienstes und der Grenztruppen (NVA-interne Bezeichnung der HA I: Verwaltung 2000 oder Büro 2000) In diesem Bereich gab es die höchste Durchdringung mit IMs (Verhältnis eins zu fünf !).
    • Hauptabteilung II (HA II)Spionageabwehr
    • Hauptabteilung III (HA III) – Spionageabwehr im Bereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung (Funkabwehr), grenzüberschreitende Telefonüberwachung
    • Hauptabteilung VI (HA VI) – Passkontrolle, Tourismus (z. B. Interhotels), Sicherung des Transit- und Reiseverkehrs (Autobahnraststätten, Transitparkplätze etc.)
    • Hauptabteilung VII (HA VII) – „Abwehr“ im Ministerium des Innern (MdI) und der Deutschen Volkspolizei (DVP)
    • Hauptabteilung VIII (HA VIII) – Beobachtung, Ermittlung. Sicherung des Transitstraßenverkehrs, Observation von Militärverbindungsmissionen (MVM). Die HA VIII war eine Querschnittsabteilung und wurde regelmäßig von anderen HAs angefordert, mit Ausnahme der HA II und der HVA, die über eigene entsprechende Struktureinheiten verfügten.
    • Hauptabteilung IX (HA IX) – Disziplinar- und Untersuchungsorgan, Durch- und Beweisführung von Ermittlungsverfahren zu Militärspionen
      • Hauptabteilung IX/11 – „Aufklärung und Verfolgung von Nazi- und Kriegsverbrechen“[42]
    • Hauptabteilung XV – Ehemaliger Name der Hauptverwaltung Aufklärung vor der Ausgliederung, später als HVA-Dependance unter der Bezeichnung Abteilung XV in den Bezirksverwaltungen.
    • Hauptabteilung XVIII (HA XVIII) – Absicherung der Volkswirtschaft, Sicherung der Einrichtungen der Rüstungsforschung und Rüstungsproduktion, Kontrolle der Industrie-, Landwirtschafts-, Finanz- und Handelsministerien sowie der Zollverwaltung der DDR, Aufklärung und Bestätigung von Nomenklaturkadern, Auslands- und Reisekadern, Militärbauwesen, HO-Spezialhandel mit der GSSD[43]
    • Hauptabteilung XIX (HA XIX) – Verkehr (Interflug, Deutsche Reichsbahn und Binnen- und Seeschifffahrt), Post- und Fernmeldewesen, Aufklärung und Bestätigung von Kadern[44]
    • Hauptabteilung XX (HA XX) – Staatsapparat, Kultur, Kirche, Untergrund. Sicherstellung militärischer Fernmeldetechnik und der Gesellschaft für Sport und Technik (GST)
    • Hauptabteilung XXII (HA XXII) – „Terrorabwehr“
    • Hauptabteilung Personenschutz (HA PS)
    • Hauptabteilung Kader und Schulung (HA KaSch)
    • Operativ-Technischer Sektor (OTS)
    • Verwaltung Rückwärtige Dienste (VRD)
    • Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz (ZAGG)
    • Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe (ZAIG)
      • Abteilung XII – Zentrale Auskunft/Speicher. Archiveinheit, verantwortlich für zentrale Nachweisführung und Auskünfte über erfasste Personen und registrierte Akten
      • Abteilung XIII – Zentrale Rechenstation
      • Abteilung M – Postkontrolle
      • Abteilung PZF (1962–1983), Kontrolle von Päckchen, Paket- und Streifbandsendungen sowie westliche Druckerzeugnisse, ab 1983 fusioniert mit der Abteilung M
      • Rechtsstelle
    • Zentrale Koordinierungsgruppe (ZKG) – Bekämpfung von Flucht und Übersiedlung
    • Zentraler Operativstab (ZOS)
  • Hauptverwaltung AufklärungAuslandsspionage (HVA)

Trotz des bei Nachrichtendiensten üblichen Abschottungsprinzips standen die jeweiligen Aufgabenbereiche zum Teil eng miteinander in Verbindung.[45] Obwohl die fachliche Anleitung und Koordinierungsmaßnahmen durch die entsprechenden zentralen Diensteinheiten durchgeführt wurden, blieben die einzelnen Abteilungen gemäß dem Territorialprinzip weisungsmäßig dem Leiter der zugehörigen Bezirksverwaltung bzw. einem seiner Stellvertreter unterstellt.[38]

Rekrutierung und Ausbildung

Rekrutierung

Da das MfS den höchsten Sicherheitsanspruch aller Organisationen in der DDR hatte, war die Auswahl möglicher späterer hauptamtlicher Mitarbeiter von höchster Bedeutung. Neben einer körperlichen, intellektuellen, mentalen und fachlichen Voraussetzung stand die politische Zuverlässigkeit an vorderer Stelle. Dabei spielte der gesellschaftliche Werdegang die entscheidende Rolle. Man suchte die sogenannte sozialistische Persönlichkeit mit dem klaren Klassenstandpunkt, also das, worauf die gesamte politische Erziehung im DDR-Schulsystem hinarbeitete.

Durch dieses besondere Sicherheitsinteresse kam es dazu, dass überwiegend Kinder von Mitarbeitern Eingang in den Dienst fanden, denn bei diesen konnte man annehmen, dass der geforderte politische Hintergrund noch am ehesten vorhanden war. Gleichzeitig ging man davon aus, dass diese Aspiranten auch am ehesten ein allgemeines Verständnis hatten für die besonderen Anforderungen, die das Organ an seine Mitarbeiter stellte, wie Wahrung der Geheimhaltung und ständige Dienstbereitschaft. Diesen waren die besonderen Anforderungen aus eigener Anschauung durch das Elternhaus bekannt. Die internen Werbedienstvorschriften sahen eine ca. zweijährige Überprüfungsphase vor, bevor überhaupt der erste offene Kontakt, das Werbegespräch, stattfand. Während dieser Phase wurde das Leben der Zielperson gründlichst durchleuchtet. Das beinhaltete die Sichtung der Schulkaderakte, die Befragungen des Lehrkörpers und anderer in der Erziehung tätigen Personen, die Überprüfung der gesellschaftlichen Aktivitäten (FDJ und GST), die vollständige Überprüfung des gesamten Umgangs des Aspiranten, bis hin zur Befragung der Nachbarschaft durch einen Abschnittsbevollmächtigten der Volkspolizei (hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit vergleichbar mit einem Kontaktbereichsbeamten in der Bundesrepublik). Alle diese Aktivitäten sollten möglichst so ablaufen, dass der Betreffende nichts davon bemerkte, was aber spätestens bei der Nachbarschaftsrecherche oft nicht gewährleistet wurde. Gleichzeitig wurde innerhalb dieser zwei Jahre der Werdegang, insbesondere die Frage, wo und in welchen Teilbereich der Wehrdienst des Betreffenden stattfand, aktiv im MfS-Sinne beeinflusst, um auch hier die Eignung zu überprüfen.

Bevor das Werbegespräch geführt wurde, musste der Betreffende eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben, die bei Nichteinhaltung ein Verfahren wegen Landesverrats nach sich zog. Natürlich war die Entscheidung, ob der Angesprochene auf die Offerte einging, offiziell freiwillig, dennoch kam auch die Inaussichtstellung beruflicher und gesellschaftlicher Nachteile bei Ablehnung durchaus vor. Entscheidend war, für welche Position und Laufbahn der Betreffende vorgesehen war. In den meisten Fällen stießen die Werber aber kaum auf Ablehnung, da das MfS es gut verstand, die möglichen Mitarbeiter mit materiellen Vorteilen zu ködern, wie Auto ohne Wartezeit, eigene Mehrraumwohnung etc., alles Dinge, die in der DDR mit langen Wartezeiten oder Schwierigkeiten verbunden waren.

Ausbildungseinrichtungen

Am 16. Juni 1951 eröffnete Walter Ulbricht im Beisein von Wilhelm Zaisser die „Schule des Ministeriums für Staatssicherheit“ in Golm bei Potsdam. Ernst Wollweber, der Nachfolger Zaissers, benannte sie 1955 in „Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit“ um, obgleich sie zu diesem Zeitpunkt noch keine Hochschule im eigentlichen Sinn war. Erst 1963 konnte man ein Diplom erwerben. Seit Juni 1965 wurde sie nach außen hin „Juristische Hochschule Potsdam“ genannt. Intern wurde von 1976 bis 1989 der Name „Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit“ verwendet. Am 18. Juni 1968 erhielt die Hochschule Promotionsrecht (Dr. jur. (Promotion A), ab 1. Juni 1981 auch Dr. sc. [scientiae] jur. [juris] (Promotion B)). Alle Arbeiten unterlagen den üblichen Geheimhaltungsregeln eines Nachrichtendienstes. Ziel dieses Studienganges war die Ausbildung künftiger MfS-Offiziere in leitender Funktion (Oberstleutnant und höher).

Bis 1961 wurden ein Lehrstuhl „Juristische Ausbildung“, eine Arbeitsgruppe „Kriminalistik“ und Institute für Marxismus-Leninismus, Recht und Spezialdisziplin eingerichtet. 1988 kamen Lehrstühle für „Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit“, „Spionage“, „Politische und ideologische Diversionstätigkeit (PID)“, „Politische Untergrundtätigkeit (PUT)“ und „Grundfragen der Arbeit im und nach dem Operationsgebiet“ hinzu.

Am 19. Juni 1970 wurde die „Juristische Fachschule des Ministeriums für Staatssicherheit“ gegründet und am 4. November 1970 von Erich Mielke eröffnet. Sie war der Juristischen Hochschule Potsdam angegliedert. Möglich war hier das Absolvieren eines Fachschuldirekt- oder eines Fachschulfernstudiums. Zugangsvoraussetzung war die vorherige Mitarbeit für das MfS. Bis 1984 gab es 6.343 Absolventen, gemäß Hochrechnungen waren es bis zur Auflösung der Schule etwa 10.000.

Ausbildungsablauf

Je nach Laufbahn war es auch üblich, bereits während des Studiums Anwärterbezüge zu zahlen. Dies galt zum Beispiel für künftige Offiziere. In der Regel erhielt der Anwärter etwa 1100 Mark der DDR Gehalt, was eine enorme Privilegierung für den Studenten bedeutete, denn seine Bezüge lagen damit deutlich über dem DDR-Durchschnittseinkommen eines normalen Berufstätigen und weit über dem, was der normale DDR-Student an Unterstützung erhielt. Es gab vier verschiedene akademische Wege. Erstens das direkte Studium an der Hochschule des MfS, zweitens das Fernstudium an dieser Fakultät, während man gleichzeitig woanders eingebunden war, drittens das Studium an einer der vollständig legendierten MfS-Sektion (Fachbereich) an den normalen zivilen Universitäten und schließlich das reguläre Studium an einer Ziviluni. Ein Beispiel für eine legendierte MfS-Sektion an einer normalen Universität war der Fachbereich Kriminalistik an der Humboldt-Universität zu Berlin, die nach außen eine normale zivile Sektion war, aber in Wirklichkeit einschließlich des gesamten Lehrkörpers faktisch eine MfS-Diensteinheit war.

Es war auch möglich, den Wehrdienst direkt beim MfS abzuleisten (allerdings eher in kleineren Prozentzahlen), und zwar nicht nur beim Wachregiment, sondern auch bei den sogenannten Wach- und Sicherungseinheiten (WSE). Diese Einheiten hatten je nach Bezirk zwischen 50 und 300 Mann und unterstanden den Bezirksverwaltungen (BVs), wo sie zur Objektsicherung von MfS-Dienststellen dienten.

Ausrüstung

Die technische Ausrüstung der Stasi untersuchte Kristie Macrakis vor dem Hintergrund ihrer These, „dass der Kalte Krieg vor allem auch eine wachsende Abhängigkeit der Geheimdienste von Technologie zur Folge hatte“.[46] Dabei behandelt sie etwa Transport-Container für Ausrüstung, Kameras, unsichtbare Tinte und Radioelektronik, Kameras, Abhörtechnik, chemische und radioaktive „Markierung“ von Regimegegnern und die „eher makaberen Verfahren, Geruchsproben von politischen Gegnern zu archivieren“.[46] Allerdings betont sie auch, dass in einigen wichtigen Bereichen – wie Industriespionage – kaum technische Spionage-Ausrüstung zum Einsatz kam.[47]

Mitarbeiter und Opfer

Mitarbeiter (Auswahl)

Hauptamtliche Mitarbeiter

  • Wilhelm Zaisser – Minister für Staatssicherheit von Februar 1950 bis Juli 1953
  • Ernst Wollweber – Minister für Staatssicherheit von Juli 1953 bis Oktober 1957
  • Erich Mielke – Minister für Staatssicherheit von November 1957 bis November 1989
  • Martin Weikert – Stellvertretender Minister für Staatssicherheit 1953–1957
  • Otto Walter – Stellvertretender Minister für Staatssicherheit 1953–1964
  • Bruno Beater – Stellvertretender Minister für Staatssicherheit 1955–1982
  • Fritz Schröder – Stellvertretender Minister für Staatssicherheit 1964–1974
  • Rudi Mittig – Stellvertretender Minister für Staatssicherheit 1975–1989
  • Gerhard Neiber – Stellvertretender Minister für Staatssicherheit 1980–1989
  • Werner Großmann – Stellvertretender Minister für Staatssicherheit 1986–1989, letzter Chef der HVA
  • Peter Kaster – Chef des Ministerbüros
  • Markus Wolf – Chef der Auslandsspionage (HVA) 1951–1986
  • Joseph Gutsche, leitete von 1953 bis 1955 die Abteilung für besondere Verwendung (Untergrundaktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland)
  • Lutz Heilmann – erster ehemaliger Hauptamtlicher (HA PS), der in den Deutschen Bundestag gewählt wurde.[48]

Mitarbeiter in der Bundesrepublik Deutschland

Überläufer

Opfer (Auswahl)

Siehe auch

Literatur

Film

Weblinks

 Commons: Stasi – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Katrin Schoelkopf, Stefan Schulz: Erinnerung an den Terror der Stasi. In: Die Welt vom 5. Dezember 2005.
  2. Susanne Leinemann: Stasi-Terror werktags von 9 bis 18 Uhr. In: Die Welt vom 8. November 1999.
  3. Falco Werkentin: Politische Strafjustiz in der Ära Ulbricht. Ch. Links, Berlin, 1997, ISBN 978-3-86153-069-5, S. 22.
  4. Vgl. Gesetzesblatt der Deutschen Demokratischen Republik Nr. 15/1950 vom 21. Februar 1950.
  5. Vgl. Gieseke: DDR-Staatssicherheit. S. 24.
  6. Berichterstattung über die 35. Tagung des ZK, Protokoll der Kollegiumssitzung vom 20. Februar 1958; BStU, ZA, SdM 1554, Bl. 63.
  7. Vgl. Art. 2 des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 21. Dezember 1972, dokumentiert in: Matthias Judt (Hrsg.): DDR-Geschichte in Dokumenten – Beschlüsse, Berichte, interne Materialien und Alltagszeugnisse, Bundeszentrale für politische Bildung Bd. 350, Bonn 1998, S. 517.
  8. Vgl. Art. 1 Abs. 3 UN-Charta, dokumentiert in: 12. Deutscher Bundestag: Materialien der Enquete-Kommission zur Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland. Bd. 4, Frankfurt a. M. 1995, S. 547.
  9. Vgl. Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, Schlussakte, Helsinki 1975, S. 11.
  10. Amt für Nationale Sicherheit (AfNS), rbb-online
  11. 4. Dezember 1989: Besetzung der Stasi-Bezirksverwaltung Erfurt auf der Website der Gesellschaft für Zeitgeschichte Erfurt
  12. Januar 1990: Auflösung der Stasi / Sturm auf die Normannenstraße auf der Website der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen. Abgerufen am 22. September 2010.
  13. Interview mit Marianne Birthler im Deutschlandradio Kultur vom 25. April 2006
  14. Uwe Müller: „Der späte Triumph der Stasi-Täter“ (Die Welt, 21. April 2008)
  15. Vgl. Karl Wilhelm Fricke/Roger Engelmann: „Konzentrierte Schläge“ – Staatssicherheitsaktionen und politische Prozesse in der DDR 1953–1956, Berlin 1998, S. 251f.
  16. Franz, Peter: Walter Schilling und das MfS: Eine zugewachsene Kirchengeschichte und eine ignorierte Zeitgeschichte. Erwiderung auf Walter Schilling: „Die ‚Bearbeitung‘ der Landeskirche Thüringen durch das MfS“, zugleich ein Beitrag zur „Stasi-Aufarbeitung“ in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen. In: ICARUS – Zeitschrift für soziale Theorie und Menschenrechte. Jahrgang 1997/4, S. 18–29, Online
  17. Vgl. Hans-Hermann Hertle 2009: Die Todesopfer an der Berliner Mauer 1961–1989. Ch. Links Verlag, Berlin, S. 21 f.
  18. http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-15045561.html
  19. http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13681665.html
  20. http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2044/artid/13506271
  21. http://www.dradio.de/dlf/sendungen/sport/1125448/
  22. http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/8/0,1872,8108520,00.html
  23. http://www.morgenpost.de/printarchiv/biz/article1248445/Mielkes-mafioese-Methoden.html
  24. http://einestages.spiegel.de/static/entry/doppeltes_spiel_des_schnelles_zeichners/61648/kay_mierendorff.html
  25. Vgl. S. 467 f. bei Statut des MfS vom 30. Juli 1969Judt 1998: Matthias Judt (Hrsg.): DDR-Geschichte in Dokumenten. Bundeszentrale für politische Bildung; 350, Bonn
  26. Vgl. S. 94 bei Walter Süß: Schild und Schwert – Das Ministerium für Staatssicherheit und die SED. In Henke/Engelmann, 1995
  27. Vgl. Jens Gieseke: Die hauptamtlichen Mitarbeiter der Staatssicherheit, Berlin 2000, ISBN 3-86153-227-1, S. 552–557.
  28. Vgl. BStU: Kurzinformationen zum Ministerium für Staatssicherheit.
  29. Vgl. BStU: Die hauptamtlichen Mitarbeiter des MfS: MfS im Vergleich. Für die Observierungsquote im Deutschen Reich siehe Elisabteh Kohlhaas: Mitarbeiter der regionalen Staatspolizeistellen. In: Gerhard Paul/Klaus-Michael Mallmann: Die Gestapo, Darmstadt 2003, S. 227 sowie Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf: Pressemitteilung vom 13. Januar 2010.
  30. Bundestags-Drucksache 16/7919, Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion, 29. Januar 2008
  31. a b c d e Vgl. Helmut Müller-Enbergs: Die inoffiziellen Mitarbeiter. In: BStU: Anatomie der Staatssicherheit – Geschichte, Struktur, Methoden, Berlin 2008, S. 35–38, PDF, 574 KB.
  32. Vgl. Helmut Müller-Enbergs: IM-Statistik 1985–1989. In: BF informiert 3/93, BStU, Berlin 1993, S. 55.
  33. Stasi-Agenten im Westen (Welt-Online 2. Juni 2009)
  34. Geschichte der Spezialkampfführung (Abteilung IV des MfS) – Aufgaben, Struktur, Personal, Überlieferung auf der Website der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen.
  35. Der letzte Coup des MfS? Focus online, Januar 2010
  36. Eintrag in der Berliner Landesdenkmalliste
  37. Peter Erler: Der verbotene Stadtteil. Berlin 2008, S. 32, 58.
  38. a b Vgl. Siegfried Suckut: Linienprinzip. In: Roger Engelmann, Bernd Florath, Walter Süß u. a.: Das MfS-Lexikon – Begriffe, Personen und Strukturen der Staatssicherheit der DDR, Berlin 2011, S. 203.
  39. Auerbach, Thomas: Einsatzkommandos an der unsichtbaren Front. Hg. BStU. Berlin 1999
  40. Struktur und Aufgaben der Arbeitsgruppe Bereich Kommerzielle Koordinierung (AG BKK) auf der Website der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen. Abgerufen am 21. August 2010.
  41. Auerbach, Thomas: Einsatzkommandos an der unsichtbaren Front. Hg. BStU. Berlin 1999
  42. Befehl Nr. 39/67 des Ministers für Staatssicherheit vom 23. Dezember 1967. Vgl. Henry Leide: NS-Verbrecher und Staatssicherheit: Die geheime Vergangenheitspolitik der DDR. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2005, ISBN 3-525-35018-X, S. 17.
  43. Struktur und Aufgaben der HA XVIII auf der Website der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen. Abgerufen am 21. August 2010.
  44. Struktur und Aufgaben der HA XIX auf der Website der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen. Abgerufen am 21. August 2010.
  45. Struktur und Aufgaben des MfS auf der Website der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen. Abgerufen am 21. August 2010.
  46. a b c Simon Donig: Rezension zu: Macrakis, Kristie: Seduced by Secrets. Inside the Stasi's Spy-Tech World. Cambridge 2008. In: H-Soz-u-Kult, 3. März 2010.
  47. Kristie Macrakis: Seduced by Secrets. Inside the Stasi’s Spy-Tech World. Cambridge 2008, ISBN 978-0-521-88747-2.
  48. Linkspartei-Mann arbeitete für die Stasi. In: Spiegel Online. 8. Oktober 2005, abgerufen am 17. November 2008.
  49. http://www.focus.de/politik/deutschland/bundestag-internas-von-rechts-zur-stasi-gespielt_aid_142618.html

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