- Actio Pauliana
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Die actio pauliana ist eine Klage des römischen Rechts. Ihren Namen erhielt sie von ihrem Schöpfer, dem spätklassischem Ädilen Iulius Paulus (siehe auch Artikel Paulianische Anfechtungsklage).
Inhaltlich geht es um die Benachteiligung der Gläubiger durch den Schuldner. Der Schuldner wirkt mit einem bösgläubigen Gläubiger zusammen, wodurch andere Gläubiger bei Insolvenz des Schuldners benachteiligt werden.
Nach gemeinem Recht war die Konkurseröffnung keine Voraussetzung der Actio Pauliana.
Unterschieden werden im modernen Schweizer Recht die Schenkungs-, die Überschuldungs- und die Absichtspauliana (Art. 285 ff. SchKG).
Im deutschen Recht besteht bei vorsätzlicher Benachteiligung ein Recht zur Anfechtung der benachteiligenden Handlung nach § 133 InsO.
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