DDR-Staatsbürgerschaft

DDR-Staatsbürgerschaft

Die Staatsbürgerschaft der DDR wurde am 20. Februar 1967 durch das Gesetz über die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik eingeführt, das von der Volkskammer der DDR beschlossen wurde. Von der Bundesrepublik Deutschland wurde eine eigene DDR-Staatsbürgerschaft nicht anerkannt.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Dieses Gesetz setzte in der Deutschen Demokratischen Republik das bis dahin gültige gesamtdeutsche Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 außer Kraft und hob die noch in der ersten DDR-Verfassung von 1949 festgeschriebene einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit auf. Die neue Regelung der DDR-Staatsbürgerschaft sollte ein Ausdruck der eigenen Souveränität sein und die nationale Identität des sozialistischen Staates fördern. Offizielle Bezeichnung für die Bewohner der DDR nach diesem Staatsbürgerschaftsrecht war DDR-Bürger bzw. Bürger der DDR. Bereits seit 1964 enthielten DDR-Personalausweise den Vermerk „Bürger der Deutschen Demokratischen Republik“.

Rechtliche Wirksamkeit

Nach Rechtsauffassung der Bundesrepublik Deutschland galten DDR-Bürger als „Deutsche im Sinne des Grundgesetzes“ (Art. 116 GG). Daran hielt die Bundesrepublik Deutschland auch fest, nachdem sie den Alleinvertretungsanspruch aufgegeben hatte.

DDR-Bürger hatten hier auch einen gesetzlichen Anspruch auf einen Reisepass der Bundesrepublik Deutschland. Dies bedeutete, dass, sobald durch DDR-Behörden eine Reisegenehmigung in die Bundesrepublik erteilt wurde, auch Reisen in alle anderen Länder unternommen werden konnten. Der DDR-Reisepass wurde dann, z. B. für Rentner, in der Bundesrepublik Deutschland offiziell verwahrt und die DDR-Bürger erhielten im Gegenzug einen bundesdeutschen Reisepass ausgehändigt, mit dem sie ohne Kontrolle und Wissen der DDR-Behörden reisen konnten, wohin sie wollten.

Erfuhren allerdings DDR-Organe von dem bundesdeutschen Reisepass „ihrer“ Bürger, hatten diese mit Repressalien zu rechnen, erneute Reiseanträge wurden dann, außer bei Rentnern, nicht mehr genehmigt.

In der DDR wurde 1982 eine Verordnung[1] verabschiedet, die alle bis dahin Geflüchteten straffrei stellte, aber gleichzeitig auch ihre DDR-Staatsbürgerschaft aufhob. Der 1972 ausgehandelte Grundlagenvertrag regelte diesen Punkt nicht.

Die Anerkennung einer Staatsbürgerschaft der DDR durch die Bundesrepublik war eine der Geraer Forderungen Erich Honeckers.

Mit dem der Wende nachfolgenden Einigungsvertrag wurde die Staatsbürgerschaft der DDR gegenstandslos.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Verordnung zu Fragen der Staatsbürgerschaft der DDR vom 21. Juni 1982 (GBl. I 1982, Nr. 22, S. 41).

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