Alleinvertretungsanspruch

Alleinvertretungsanspruch

Alleinvertretungsanspruch bedeutet, dass eine Regierung sich als einzige rechtmäßige Regierung über ein Territorium betrachtet, obwohl faktisch auch mindestens eine andere Regierung als stabilisiertes De-facto-Regime über einen Teil des Gebietes verfügt und es als ihr eigenes Staatsgebiet postuliert.

Inhaltsverzeichnis

Bundesrepublik Deutschland (bis 1990)

Die Bundesrepublik Deutschland erhob von 1949 bis 1969 einen Alleinvertretungsanspruch für das gesamte deutsche Volk. Der Anspruch beruhte zunächst auf der politischen Legitimation durch freie Wahlen. Schon in einer Erklärung vor dem Deutschen Bundestag am 21. Oktober 1949 stellte Bundeskanzler Konrad Adenauer aus Anlass des Inkrafttretens der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik diesen Anspruch fest.[1] Unterstützung erhielt er auf der New Yorker Außenministerkonferenz der drei Westmächte am 18. September 1950. Als die Sowjetunion am 25. März 1954 die Souveränität der DDR proklamierte, beanspruchte der Bundestag einstimmig die Alleinvertretung.

Auf der Pariser Konferenz, auf der die Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland in das westliche Verteidigungsbündnis der NATO beschlossen wurde, machten sich die jetzt Verbündeten die zuvor schon von den drei Westmächten auf der Londoner Neun-Mächte-Konferenz bestätigte Ansicht zu eigen, die Bundesrepublik sei allein befugt, für das deutsche Volk außenpolitisch aktiv zu werden. Die westliche Welt hatte damit den Alleinvertretungsanspruch akzeptiert und sich von der Bundesregierung auf eine Aussage festlegen lassen, die ihren Spielraum gegenüber Deutschland einschränkte.

Rechtlich beruhte der Anspruch auf der Ansicht, der Gesamtstaat Deutschland (Deutschland als Ganzes) sei erhalten geblieben. Es könne somit keine zwei deutschen Staaten geben; die DDR sei nur ein militärisch besetztes Gebiet mit einer von der Sowjetunion eingesetzten, demnach nicht autonomen Regierung bzw. sei als lokales De-facto-Regime zu betrachten.[2] Nach einer anderen Auffassung standen der Minister- sowie Staatsrat der DDR der „regulären“ Bundesregierung und dem -präsidenten als Gegner in einem Bürgerkriegszustand gegenüber und waren damit ebenfalls nicht völkerrechtlich anerkennungsfähig. Die Dachstaatstheorie, die die Ansicht einer Existenz von zwei Teilstaaten unter dem Dach des nie untergegangenen Deutschen Reiches vertrat, wurde dagegen erst gegen Ende der 1960er-Jahre diskutiert und schließlich im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 zum Grundlagenvertrag geäußert, wobei diese Theorie nicht klar abgegrenzt wurde und Elemente einer Identitätsthese beinhaltet, da die Bundesrepublik Deutschland als Völkerrechtssubjekt und somit Staat weiterhin identisch zum Deutschen Reich bleibt; man rückte daher in Westdeutschland von der Kernstaatstheorie ab und postulierte eine kombinierte Staatskerntheorie.

Neben diesen völkerrechtlich begründeten Erwägungen wurde auch das Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes als Beleg dafür angeführt, dass eine völkerrechtliche Anerkennung der DDR zu verhindern sei, um den rechtlichen Gesamtstaatsanspruch nicht zu verlieren, und die DDR daher niemals Ausland sein oder werden könne.

„Die sogenannte Alleinvertretungskonzeption war – ähnlich wie die Maxime Wandel durch Angleichung – immer nur eine außenpolitische Doktrin, die zu keinem Zeitpunkt im innerstaatlichen Recht der Bundesrepublik ihren Niederschlag gefunden hat.“

Dieter Blumenwitz: Der deutsche Inlandsbegriff, in: Ingo von Münch, Hans-Jürgen Schlochauer, Staatsrecht – Völkerrecht – Europarecht: Festschrift für Hans-Jürgen Schlochauer zum 75. Geburtstag am 28. März 1981, Walter de Gruyter, Berlin/New York 1981, S. 41

Der Alleinvertretungsanspruch fand seinen Ausdruck unter anderem in der Hallstein-Doktrin, nach der die Bundesrepublik diplomatische Beziehungen zu Staaten abbrechen wollte, die diplomatische Beziehungen zur DDR aufnahmen. So wurde der Alleinvertretungsanspruch (in der DDR auch „Alleinvertretungsanmaßung“ genannt) anfangs noch konsequent verfolgt. Mit der Zeit und vor allem auch mit dem Wechsel zur sozialliberalen Koalition und der „neuen Ostpolitik“ unter Willy Brandt im Jahr 1969 wurde das Festhalten an der Doktrin und damit der Alleinvertretungsanspruch aufgegeben,[3] da seine Durchsetzung die außen- und deutschlandpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland zu stark einschränkte. Angesichts dessen sprach man wie in der Regierungserklärung der Bundesregierung vom 28. Oktober 1969 offiziell von nun an von den „zwei Staaten in Deutschland“.[4]

Am 21. Dezember 1972 wurde der Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik abgeschlossen (bekannt als Grundlagenvertrag). Die Vertragspartner bekräftigten, dass keiner im Namen des anderen sprechen könne; tatsächlich hatte die Bundesrepublik auch zuvor nie behauptet, im Namen der DDR, sondern Gesamtdeutschlands zu sprechen. 1973 traten beide deutsche Staaten den Vereinten Nationen bei.

Allerdings erkannte die Bundesrepublik bis 1990 die eigene Staatsbürgerschaft der DDR nur begrenzt an und behandelte auch Ostdeutsche generell als deutsche Staatsangehörige.[5] Flüchtlinge wurden daher nicht ausgeliefert. Auch erhielten Besucher aus der DDR grundsätzlich auf Antrag einen bundesdeutschen Reisepass, um zum Beispiel vereinfacht in die USA einreisen zu können.

Siehe auch: Deutschlandvertrag

Deutsche Demokratische Republik

Auch die erste Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949 stellte fest, dass Deutschland eine unteilbare Republik sei und es nur eine einzige deutsche Staatsangehörigkeit gebe.[6] De facto wurde die DDR also ebenfalls als gesamtdeutsche Republik gegründet und strebte anfangs die baldige Wiedervereinigung mit der Bundesrepublik Deutschland an. Die DDR änderte allerdings bereits gegen Ende der 1950er Jahre ihren außenpolitischen Kurs, da eine Wiedervereinigung nicht mehr realistisch war. Sie verband ihre Interessen immer mehr mit denen der Sowjetunion und verfolgte konsequent die internationale Anerkennung und Feststellung der Souveränität beider deutschen Staaten. Verstärkt wurde nunmehr einseitig der Bundesrepublik vorgeworfen, im Rahmen der Hallstein-Doktrin[7] die DDR international isolieren zu wollen, und sprach auch von der „Alleinvertretungsanmaßung der BRD[8] in diesem Zusammenhang. Bereits Mitte der 1960er Jahre hatte man diese Ansprüche der Bundesrepublik Deutschland innerhalb des Warschauer Pakts einstimmig abgelehnt, und ein Zivilverteidigungsgesetz eingeführt, das diesen Anspruch und die darin gesehene Provokation abwehren sollte, obwohl dieser Status auch von der DDR zu dieser Zeit noch immer erhoben wurde.

Erst durch die Änderung der bundesdeutschen Außenpolitik unter Bundeskanzler Willy Brandt, auch weil dieser bereits seit Anfang der 1960er Jahre die Hallstein-Doktrin ablehnte, und vor allem weil beide deutsche Staaten nunmehr die selbständige Aufnahme in die UNO anstrebten, war eine Annäherung der beiden deutschen Staaten möglich geworden. Durch die Aufnahmen beider deutschen Staaten 1973 in die UNO und nach Abschluss des Vertrages über Grundlagen der Beziehungen zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland (Grundlagenvertrag) verzichtete die DDR vollständig auf diesen Anspruch. Am 7. Oktober 1974 strich die DDR diesen Anspruch vollständig, wie auch das Wiedervereinigungsgebot, aus der Verfassung. Fortan ging sie von der gleichzeitigen Existenz zweier deutscher Staaten aus. Da die Bundesrepublik Deutschland dies jedoch nach Ansicht der DDR nicht in gleichem Umfang in ihrem Grundgesetz umgesetzt hat, und man darin einen Verstoß gegen den Grundlagenvertrag sah, sprach die Staats- und Parteiführung ab diesem Zeitpunkt wieder verstärkt von der „Alleinvertretungsanmaßung“ der Bundesrepublik.

China

Hauptartikel: Ein-China-Politik

Seit Ende des chinesischen Bürgerkrieges 1949 war die Republik China auf die Insel Taiwan beschränkt, während die Volksrepublik China das Festland und ab 1950 die Insel Hainan beherrschte. Beide chinesische Staaten beanspruchten ganz China. Bis 1971 war die Republik China ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrates (mit Vetorecht), seitdem wurde sie zugunsten der Volksrepublik „ausgeschlossen“, bis 1972 auch aus allen UN-Unterorganisationen. Seit dem Tod Chiang Kai-sheks 1975 vertritt die Republik China den Alleinvertretungsanspruch nicht mehr offensiv. Mit der Demokratisierung Taiwans in den 1990er-Jahren wurden schließlich (Souveränitäts-)Ansprüche auf das Gebiet der Mongolei und der Volksrepublik von der Republik China faktisch nicht mehr erhoben und der kommunistische Souveränitätsanspruch auf das Festland, jedoch nicht auf Taiwan, anerkannt. Die Volksrepublik China behielt dagegen den Anspruch auf Taiwan bis heute mit der Ein-China-Politik aufrecht.

Inzwischen haben die meisten Staaten der Erde ihre offiziellen Beziehungen zur Republik China auf Taiwan abgebrochen, unterhalten aber inoffizielle Beziehungen, selbst die Volksrepublik. Heute pflegen nur noch 24 Staaten (offene) diplomatische Beziehungen mit der Republik China.

Korea

Auch Nordkorea und Südkorea erhoben seit 1948 jeweils den Anspruch, die rechtmäßige Regierung für ganz Korea zu sein. 1991 traten beide im Zuge der Annäherungspolitik in die UNO ein.

Vietnam

Die Sozialistische Republik Vietnam im Norden wurde 1945 ausgerufen, das Kaiserreich (später Republik) Vietnam im Süden erhielt 1954 seine Unabhängigkeit von Frankreich. Nord- und Südvietnam erhoben beide den Anspruch auf das ganze Land, bis Südvietnam 1975 von nordvietnamesischen Truppen erobert wurde.

Verweise

Quellen

Alleinvertretungsansprüche der beiden deutschen Staaten

Einzelnachweise

  1. Deutsche Gesellschaft fur Auswartige Politik (Hrsg.), Dokumente Zur Berlin-Frage, 1944–1966. R. Oldenbourg, S. 145.
  2. Kay Hailbronner in: Graf Vitzthum (Hrsg.), Völkerrecht, 4. Aufl. 2007, 3. Abschn., Rn 202.
  3. Ingo von Münch: Die deutsche Staatsangehörigkeit. Vergangenheit – Gegenwart – Zukunft. De Gruyter Recht, Berlin 2007, ISBN 978-3-89949-433-4, S. 99.
  4. Bundeskanzler Brandt in: Bulletin der Bundesregierung vom 29. Oktober 1969, S. 1121 ff.
  5. Vgl. Ingo von Münch, Die deutsche Staatsangehörigkeit, de Gruyter, S. 105.
  6. Grundlagen der Staatsgewalt in der Verfassung der DDR von 1949
  7. Dazu Dokumente aus dem Bundesarchiv
  8. Bezeichnung „Alleinvertretungsanmaßung“ im Verteidigungsgesetz der DDR

Weblinks


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik Deutschland — Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik Deutschland,   Hallsteindoktrin …   Universal-Lexikon

  • Alleinvertretungsanspruch — Al|lein|ver|tre|tungs|an|spruch, der (bes. Politik): Anspruch auf die alleinige Vertretung. * * * Al|lein|ver|tre|tungs|an|spruch, der (bes. Politik): Anspruch auf die alleinige Vertretung: Die Parteien ... haben ihren Auftrag zu einem… …   Universal-Lexikon

  • DDR — Deutsche Demokratische Republik …   Deutsch Wikipedia

  • German Democratic Republic — Deutsche Demokratische Republik …   Deutsch Wikipedia

  • Geschichte der DDR. Aufbau des Sozialismus 1949-1961 — Die jüngste Abgeordnete der Volkskammer, Margot Feist, beglückwünscht Wilhelm Pieck zu seiner Wahl als Staatspräsident. Geschichte der DDR (1949–1960) ergänzt den Hauptartikel Geschichte der DDR um eine Chronologie der Ereignisse der ersten Jahre …   Deutsch Wikipedia

  • Geschichte der DDR. Aufbau des Sozialismus 1949–1961 — Die jüngste Abgeordnete der Volkskammer, Margot Feist, beglückwünscht Wilhelm Pieck zu seiner Wahl als Staatspräsident. Geschichte der DDR (1949–1960) ergänzt den Hauptartikel Geschichte der DDR um eine Chronologie der Ereignisse der ersten Jahre …   Deutsch Wikipedia

  • Geschichte der DDR (1949-1961) — Die jüngste Abgeordnete der Volkskammer, Margot Feist, beglückwünscht Wilhelm Pieck zu seiner Wahl als Staatspräsident. Geschichte der DDR (1949–1960) ergänzt den Hauptartikel Geschichte der DDR um eine Chronologie der Ereignisse der ersten Jahre …   Deutsch Wikipedia

  • Geschichte der DDR (1949–1960) — Die jüngste Abgeordnete der Volkskammer, Margot Feist, beglückwünscht Wilhelm Pieck zu seiner Wahl als Staatspräsident. Geschichte der DDR (1949–1960) ergänzt den Hauptartikel Geschichte der DDR um eine Chronologie der Ereignisse der ersten Jahre …   Deutsch Wikipedia

  • Geschichte der DDR (1949–1961) — Die jüngste Abgeordnete der Volkskammer, Margot Feist, beglückwünscht Wilhelm Pieck zu seiner Wahl als Staatspräsident. Geschichte der DDR (1949–1960) ergänzt den Hauptartikel Geschichte der DDR um eine Chronologie der Ereignisse der ersten Jahre …   Deutsch Wikipedia

  • SED-Diktatur — Deutsche Demokratische Republik …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”