- Ad-hoc-Gesetzgebung
-
Mit dem Ausdruck Ad-hoc-Gesetzgebung (besonders in Österreich auch: Anlassgesetzgebung) bezeichnet man eine durch Hektik geprägte, überstürzte und damit meist unsystematische gesetzgeberische Reaktion unter dem Einfluss einer durch ein auslösendes Ereignis hervorgerufenen öffentlichen Diskussion und massiver Medienberichterstattung zu einem bestimmten Thema.
Bekannte Beispiele aus der jüngeren Zeit sind die binnen kürzester Zeit durch das sonst langwierig erscheinende Gesetzgebungsverfahren gebrachte Änderung des Sozialhilferechts aufgrund des Medienrummels um Florida-Rolf, die in vielen Staaten vorgenommenen scharfen Einschnitte in die Persönlichkeitsrechte nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 mit der Begründung der Verringerung der Terrorgefahr und das 2005 nach dem Absturz eines Ultraleichtflugzeugs vor dem Reichstagsgebäude erlassene Flugverbot für alle Luftfahrzeuge in weitem Umkreis, aber auch schon früher der demonstrative Erlass von (inzwischen vielfach bereits wieder aufgehobenen) Hundeverordnungen in allen Bundesländern nach einem in der Berichterstattung besonders spektakulär dargestellten tödlich verlaufenen Angriff eines gefährlichen Hundes auf ein Kind.
Kritisch an solcher Gesetzgebung ist, dass sie oft undurchdacht ist oder nur der Befriedigung öffentlicher Empörung dient, während man bei einer genaueren objektiv-sachlichen Betrachtung zu einer negativen Beurteilung der Änderungen kommen würde.
Fest steht, dass eine durch aktuelle Ereignisse hervorgerufene Medienreaktion mit daraus folgender öffentlicher Diskussion auch ansonsten langwierige und ins Stocken geratene Gesetzgebungsverfahren beschleunigen kann; oft lagen Konzepte wohl bereits vor und wurden nur nicht umgesetzt, weil sie dem Gesetzgeber nicht vorrangig erschienen oder er Diskussionen mit Wählern scheute.
Wikimedia Foundation.