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DIP ist das gemeinsame Informationssystem von Bundesrat und Deutschem Bundestag.
Umfangreiche Rechercheangebote ermöglichen einen Überblick über das gesamte parlamentarische Geschehen beider Verfassungsorgane.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Der deutsche Bundestag und Bundesrat beschlossenen schon 1972 ein gemeinsames Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP) aufzubauen.[1] Um es den Anforderungen aller Parlamente anzugleichen, wurde hierfür auch Kontakt zu den zu diesem Zeitpunkt noch 11 Bundesländern aufgenommen. Das so genannte DIP-Modell sollte insbesondere bestimmen wie die Parlamentsmaterialien gestaltet, was dokumentiert und welche Ergebnisse damit erzielt werden sollten. Parallel wurde hierfür als Hilfsmittel der Parlamentsthesaurus Parthes aufgebaut, der eine strukturierte Sammlung von Schlagwörtern darstellt und heute etwa 18.000 Begriffe enthält. Das DIP-Modell wurde schließlich 1978 für die gesamte Bundesrepublik eingeführt und nach dem Beitritt der neuen Bundesländer auch dort übernommen. Zur öffentlichen Nutzung ist zurzeit nur die Datenbank des Bundestages und Bundesrat bereitgestellt.
Aufgabe
Ein Grund für die Einführung waren die immer komplexeren Arbeitsabläufe und der damit verbundene Wunsch, die Übersicht innerhalb des Parlamentes zu verbessern. Zugleich ist es eine der Hauptaufgaben einer parlamentarischen Demokratie, als Vertreter des Volkswillen, für jeden Bürger transparent zu sein. Dies erfüllt das DIP durch Nachweis der Arbeitsgrundlage und Ergebnisse der parlamentarischen Beratungen, was auch Gesetzesentwürfe, Anfragen und Berichte innerhalb des Abgeordnetenhauses einschließt. Die Dokumentation kann grob in drei Teile aufgetrennt werden, die Aktivitäten eines Abgeordneten (z.B. Beiträge eines Parlamentsmitglieds), auf einzelne Vorgänge die bestimmte Sachgebiete betreffen (z.B. zum Strafrecht) und auf Dokumente die formale Vorgänge beschreiben (z.B. Anfragen einer Fraktion).
Quellen
Weblinks
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