Dachfond

Dachfond

Als Dachfonds (engl. fund of funds) werden Investmentfonds bezeichnet, die das Geld der Anteilseigner wiederum in Anteilen von Investmentfonds anlegen. Die Fonds, in die der Dachfonds investiert, bezeichnet man dabei als Zielfonds. Investmentfonds, die sowohl in einzelne Wertpapiere wie Aktien oder Rentenpapiere als auch in Investmentfonds investieren, werden zuweilen in Abgrenzung zum Dachfonds auch Superfonds genannt. Daneben gibt es auch spezialisierte Dachfonds, die sich auf eine bestimmte Asset-Klasse oder ein bestimmtes Thema konzentrieren. Dazu gehören u.a. Dach-Hedgefonds (siehe auch Hedgedachfonds). Diese investieren in einzelne Hedge-Fonds.

Grundsätzlich stehen einem in Deutschland zugelassenen Dachfonds alle ebenfalls in Deutschland zugelassenen Investmentfonds offen, die nicht selbst Dachfonds (Vermeidung von Kaskadeneffekten), Spezialfonds oder geschlossene Fonds sind. Ein einzelner Zielfonds darf einen Anteil von 20% des Gesamtvermögens des Dachfonds nicht überschreiten. Außerdem darf ein Dachfonds nicht mehr als 10% der Anteile am Vermögen des Zielfonds halten. Diese Einschränkungen sind auch als Lehren aus dem Zusammenbruch des ersten Dachfonds FOF (Fund Of Fonds), der 1962 durch die Gesellschaft Investors Overseas Services (IOS) aufgelegt wurde, zu verstehen. In den 1970er Jahren ging der FOF aufgrund Verschleierung, Veruntreuung und einer Art Schneeballsystem insolvent. Nach diesen Ereignissen wurden Dachfonds in Deutschland verboten und erst im 3. Finanzmarktförderungsgesetz vom 1. April 1998 neu geordnet.

Chance und Risiko

Durch die Dachfonds-Konstruktion kann der Fondsmanager des Dachfonds die einzelnen abzudeckenden Marktsegmente mit den jeweils attraktivsten Fonds belegen. In dieser Weise kann praktisch jedes Rendite-Risiko-Profil dargestellt werden. Für den Investor besteht der Vorteil in einem breit diversifizierten und aktiv gemanagten Portfolio. Dabei kann nicht nur über einzelne Wertpapiere gestreut werden, sondern auch über verschiedene Fondsmanager und Fondsgesellschaften. Wichtig für diesen Diversifikationsaspekt ist allerdings einerseits die Unabhängigkeit des Dachfondsmanagements, sodass sicher gestellt ist, dass nicht verstärkt Fonds eines bestimmten Hauses berücksichtigt werden. Andererseits stellt Diversifikation auch eine Anforderung an das Risikomanagement der Allokation, damit sich keine starken Überschneidungen ergeben, die der Diversifikation zuwiderlaufen oder gar Klumpenrisiken entstehen.

Der Dachfondsmanager kann dabei auch auf Fonds zurückgreifen, die weit über das übliche Angebot offener Publikumsfonds, wie sie von Banken oder Fondsplattformen angeboten werden, hinausgeht. Sofern der Dachfonds auch Anteile an inzwischen für neue Investoren geschlossenen Fonds (z.B. aufgrund eines erreichten Volumens) hält, ergibt sich hier für den Anleger auch die Möglichkeit über das Dachfondsvermögen an attraktiven Investitionsideen zu partizipieren, die ihm als Privatanleger nicht offen stünden.


Kosten und Nutzen

Dachfonds haben den Ruf, besonders teure Verwaltungsformen zu sein. Unstrittig ist, dass es wie oben beschrieben eine zusätzliche Managementebene des Dachfondsmanagers neben dem Management der Zielfonds gibt, die mit Kosten einhergeht. Diese zusätzliche Managementebene hat aber auf der anderen Seite andere Rahmenbedingungen als ein Vermögensverwalter oder auch ein Privatanleger, der sein Depot mit Publikumsfonds aktiv selbst verwaltet. Der Dachfonds tätigt seine Käufe und Verkäufe bei der Investmentgesellschaft des Zielfonds, in den investiert werden soll, in der Regel zum Nettoinventarwert, also ohne das im Privatkunden-Vertrieb übliche Agio. Einige Fondsgesellschaften betonen darüber hinaus, dass bei dem Erwerb von sogenannten „Institutional Shares“ mit rabattierten Managementvergütungen zu kalkulieren ist, bzw. durch die Zielfonds ausgeschüttete Bestandspflegeprovisionen dem Dachfondsvermögen gutgeschrieben werden, um eine schlanke Kostenstruktur zu erreichen. Einige Dachfondsmanagements arbeiten auch mit erfolgsabhängigen Gebührenmodellen, einer sog. performance fee.

Aufgrund der anfallenden Fondsmanagementvergütungen der Zielfondsmanager kann die Mehrheit der Dachfonds in der Kostenbelastung nicht mit Einzelfonds verglichen werden oder gar damit konkurrieren. Es ist aber dabei zu beachten, dass ein solcher Vergleich auch nicht auf der gleichen Ebene stattfände – der Dachfonds diversifiziert wie oben gezeigt über Fonds und Fondsmanager, während der Einzelfonds diese Breite nicht aufweisen kann. Jenseits des Dachfonds agieren einige Fonds-Vermögensverwaltungen vergleichbar einer Dachfondskonstruktion. Gegenüber einer solchen vergleichbaren Fonds-Vermögensverwaltung, werden sich allerdings in der Regel nicht nur Kostenvorteile, sondern vor allem auch Transparenzvorteile ergeben.

"Renaissance" der Dachfonds seit 2007 angesichts steuerlicher Änderungen

Die mit der Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 eintretenden Änderungen in der steuerlichen Behandlung von Kapitalerträgen haben vielfach dazu geführt, dass neue Dachfonds aufgelegt wurden bzw. Fondsvermögensverwaltungen in Dachfonds überführt wurden.

Hintergrund ist, dass bei der Veräußerung von Wertpapieren, die bis zum 31. Dezember 2008 erworben und wenigstens ein Jahr gehalten wurden, Kursgewinne nicht besteuert werden. Kursgewinne, die innerhalb eines Investmentfonds erzielt werden, werden aber auf der Ebene eines in Deutschland steuerpflichtigen Privatanlegers nicht der Besteuerung unterzogen. Ordentliche Erträge wie Zinsen und Dividenden sind wie bisher auch bei Investmentfonds zum Zeitpunkt des Zuflusses zu versteuern, da sie ab diesem Zeitpunkt dem Anleger zugerechnet werden.

Grundsätzlich gibt es also keine steuerliche Begünstigung eines Dachfonds gegenüber einem Investmentfonds, der in Einzelwerte investiert. Im Vergleich zu einer Fondsvermögensverwaltung bietet sich aber über die Dachfondskonstruktion die Möglichkeit, die Kursgewinne, die aus dem aktiven Management bezogen auf die Zielfonds entstehen, weiterhin steuerfrei zu vereinnahmen. Dies ist bei Investition in Einzelfonds nicht möglich: Hier erfolgt die Besteuerung jedes Mal wenn eine Beteiligung an einem Zielfonds reduziert oder ganz aufgelöst wird, da in diesem Moment Kursgewinne auf der Ebene des Anlegers realisiert und daran anknüpfend auch besteuert werden. Dafür hat der Anleger so die Möglichkeit, auf die Struktur seines Portfolios Einfluss zu nehmen.

Auch für Investitionen nach 2008 gilt, dass Kursgewinne innerhalb eines Investmentfonds auf Anlegerebene während der Haltedauer des Fonds nicht steuerpflichtig sind. Erst mit der Veräußerung der Fondsanteile fließt dem Anleger ein insgesamt steuerpflichtiger Ertrag aus Kursgewinnen zu. Hieraus können sich "Zinseszinseffekte" bei der Wiederanlage des sonst zu versteuernden Teils der thesaurierten Erträge ergeben.


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