- Dachüberstand
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Unter dem Dachüberstand versteht man den Teil des Daches, der über die Außenwand eines Gebäudes herausragt. An der Giebelseite bildet der Ortgang den Dachüberstand.
Primärer Zweck des Dachüberstands ist der Schutz der Außenwand vor Feuchtigkeit durch Niederschlag.
Zusätzlich bietet ein großer Dachüberstand im Sommer Schutz vor starker Sonneneinstrahlung und beugt damit einer Überhitzung der Wohnräume vor.
Baurecht
Die äußere Kante schließt die Dachrinne mit ein. Ein Überbau einer baurechtlichen Grenze erfolgt auch, anders als in der Skizze dargestellt, durch Überhang der Dachrinne über die Grundstücksgrenze. Ergänzend zu der jeweiligen Baunutzungsverordnung (BauNVO) werden meistens in sogenannten ausgewiesenen Baugebieten Angaben über zulässige Dachüberstände gemacht.
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