Datenverarbeitung im Auftrag

Datenverarbeitung im Auftrag

Die Datenverarbeitung im Auftrag – auch Auftragsdatenverarbeitung genannt – dient dazu, das Outsourcing von Datenverarbeitung datenschutzrechtlich abzusichern. Dabei verbleibt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Datenverarbeitung beim Auftraggeber. In Deutschland ist die Datenverarbeitung im Auftrag u. a. in § 11 Bundesdatenschutzgesetz und § 80 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch geregelt. Seit der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes im Jahr 2009 sind die Voraussetzungen einer Auftragsdatenverarbeitung in einem Zehn-Punkte-Katalog geregelt.

Voraussetzung ist ein schriftlicher Vertrag mit folgenden Regelungen:

  • Umfang der Datenverarbeitung
  • verwendete Programme(-versionen)
  • Datenschutz und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragnehmers (Sicherheitskonzept)
  • Weisungsbefugnis des Auftraggebers bei allen datenschutzrelevanten Sachverhalten

Die in dem Vertrag festgeschriebenen Datenschutz- und Sicherheitsstandards müssen vom Auftraggeber kontrolliert werden.

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer auf der Grundlage eines Vertrages über die Verarbeitung personenbezogener Daten die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten in einem festgelegten Weitergabe- bzw. Übermittlungsverfahren bereit.

Zuvor muss sich der Auftragnehmer vergewissern, dass er die vereinbarten Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen erfüllen kann.

Die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten muss der Auftragnehmer von den Daten trennen, die er für eigene Zwecke erhoben hat oder die er für andere Auftraggeber verarbeitet und nutzt.

Nach Abschluss der Verarbeitung stellt der Auftragnehmer die Ergebnisse wiederum in einem zuvor festgelegten Verfahren dem Auftraggeber zur Verfügung.

Die Weitergabe der personenbezogenen Daten vom Auftraggeber zum Auftragnehmer und der verarbeiteten personenbezogenen Daten vom Auftragnehmer zum Auftraggeber stellt keine Übermittlung im datenschutzrechtlichen Sinne dar.

Beispiele

Beispiele für Auftragsdatenverarbeitungs-Verhältnisse sind:

  • Verträge über die Auslagerung der Lohnbuchhaltung und Gehaltsabrechnung
  • Verträge mit Archivierungs-Dienstleistern
  • Verträge mit Aktenvernichtungs-Dienstleistern
  • Verträge mit Call-Centern oder Direktmarketing-Agenturen (Mailings, Newsletter-Versand, Lettershops)
  • Verträge mit Unternehmen, die HR-Systeme oder Kundenverwaltungs-Systeme (CRM) anbieten
  • Verträge mit externen Prüfern und Wartungsfirmen
  • andere Verträge über die Zurverfügungstellung von IT-Ressourcen (z.B. Application Service Providing, Cloud Computing, Software as a Service, Online-Speicherplatz).

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