- Datenvermeidung
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Datensparsamkeit und Datenvermeidung ist ein Konzept im Bereich Datenschutz. Die Grundidee ist, dass bei der Datenverarbeitung nur so viele personenbezogene Daten gesammelt werden, wie für die jeweilige Anwendung unbedingt notwendig sind. Gerade das unnötige Sammeln von sensiblen Daten durch öffentliche und nicht-öffentliche Stellen läuft dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zuwider.
Dieses Konzept steht in engem Zusammenhang mit dem traditionellen datenschutzrechtlichen Grundsatz, dass nur diejenigen personenbezogenen Daten verarbeitet werden dürfen, die für die Erfüllung der jeweiligen Aufgabe benötigt werden (Erforderlichkeit). Sie ist jedoch auch ein Aspekt des Systemdatenschutzes, d. h. der Integration der Datenschutzanforderungen in die IT-Systeme. Datenschutz soll nicht allein durch gesetzliche Regelungen normiert, sondern auch durch das Design der IT realisiert werden.
In Deutschland sind Datensparsamkeit und Datenvermeidung in § 3a BDSG als Ziel der Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen festgeschrieben.
Gleichzeitig bezeichnet Datensparsamkeit auch eine von Datenschützern geforderte Zurückhaltung seitens des Verbrauchers persönliche Daten außerhalb der für eine Geschäftsbeziehung notwendige Informationen preiszugeben, insbesondere im Internet und bei Gewinnspielen. [1]
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