- Addizieren
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Addizieren (Substantiv Addiktion, von lat. addicere "zusprechen", addictio "Zusprechung") ist ein im Deutschen selten gebrauchtes, der Herkunft nach rechtssprachliches Fremdwort mit der Bedeutung "zusprechen, zuschreiben, zuerkennen".
Rechtswesen
In der Fachsprache des Rechtswesens, insbesondere in Darstellungen zur Geschichte des römischen Rechts, bezeichnet das Wort den rechtlichen Akt des Zusprechens einer Sache oder eines Gutes. Beispiele:
- Eine Sache, an der das Eigentum zwischen zwei Parteien streitig ist, wird vom Richter aufgrund der vorgelegten Beweise einer der Parteien addiziert.
- Einem Käufer wird eine Sache unter bestimmten Bedingungen addiziert, z.B. unter der Bedingung, dass bis zu einem festgesetzten Termin nicht von anderer Seite ein höheres Angebot gemacht wird (sogenannte In diem addictio).
- Ein zahlungsunfähiger Schuldner wird seinem Gläubiger bis zur Ablösung der Schuld als Schuldsklave addiziert.
- Der römische Prätor addiziert einem Sklaven die Freiheit.
Geisteswissenschaften
In der Fachsprache der Geisteswissenschaften, insbesondere der Philologie und Kunstgeschichte, wird das Wort nicht in seinem ursprünglichen rechtlichen, sondern in einem auf die Verhältnisse geistigen Eigentums oder von Erzeuger und Erzeugnis übertragenen Sinn zuweilen für die Zuschreibung eines Werkes oder sonstigen Erzeugnisses gebraucht. In diesem Fall wird ein Text, Gemälde oder sonstiges Werk, das anonym oder mit Zuschreibung an einen anderen Urheber überliefert ist, aufgrund bestimmter Hinweise seinem vermuteten richtigen Urheber, oder ein sonstiges menschliches Erzeugnis dem angenommenen Erzeuger (z.B. ein Frühdruck dem Drucker, eine Handschrift dem Schreiber) addiziert.
Zitat
„Ja, ihr Räuber, wenn man hochgebildet ist, dann spricht man 'Akademisch': man sagt dann nicht mehr Unterschied, sondern Differenz, nicht mehr Unwägbarkeiten, sondern Imponderabilien, nicht zusprechen, sondern addizieren, nicht nachdenken, sondern reflektieren.“
– Peter Kaufhold, Hasenbrot (2000)
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