- Definitivum
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Definitivum (lat. von definition (Abgrenzung), Definition), bedeutet in der Sprache der Diplomatie eine endgültige Erklärung oder Vertragsbestimmung, oder auch die endgültige Regelung eines Rechtsverhältnisses, im Gegensatz zu einem Provisorium, einer nur vorläufigen Ordnung der Dinge. In diesem Sinn stellt man auch dem provisorisch zu einem Amt Berufenen den definitiv Angestellten gegenüber.
Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn du den Artikel so weit überarbeitet oder neu geschrieben hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist, wenn der Artikel heutigen sprachlichen Anforderungen genügt und wenn er keine Wertungen enthält, die den Wikipedia-Grundsatz des neutralen Standpunkts verletzen.
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