Definitivsteuer

Definitivsteuer

Als Definitivsteuer wird eine Steuer bezeichnet, die definitiv bezahlt werden muss und bei keiner anderen Steuer wieder angerechnet werden darf.

Ein gutes Beispiel ist die Körperschaftsteuer, die bis 2001 bei der Einkommensteuer der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft angerechnet werden durfte und in diesem Sinn nur eine Vorauszahlung an das Finanzamt darstellte.

Durch die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens darf die Körperschaftsteuer nun nicht mehr auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Die Belastung der Gesellschaft mit Körperschaftsteuer ist dadurch definitiv. Dafür wurde die Körperschaftsteuer von 30% auf 25% und 2008 auf 15% gesenkt. Überdies fließen die Einkünfte aus Kapitalvermögen nur zu 60% (bis 2008: zur Hälfte) in das zu versteuernde Einkommen der Gesellschafter ein (deshalb Teileinkünfteverfahren(bis 2008: Halbeinkünfteverfahren).

Diese Regelung wurde von der 2009 in Kraft getretenen Abgeltungsteuer abgelöst.


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Körperschaftsteuer — Kọ̈r|per|schafts|steu|er, Kọ̈r|per|schaft|steu|er, die (Steuerw.): Steuer auf das Einkommen von Unternehmen u. [Kapital]gesellschaften. * * * Körperschaftsteuer,   eine Steuer auf das wirtschaftliche Ergebnis (Gewinn, Reinertrag u. Ä.) bestimmter …   Universal-Lexikon

  • Steuerreform — Umgestaltung einer bestehenden Steuerordnung (⇡ Steuersystem). I. Allgemein:Die Steuersysteme fast aller entwickelten Staaten werden von Zeit zu Zeit durch größere St. den gesellschaftlichen Anschauungen, den Veränderungen der wirtschaftlichen… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”