- Definitorium
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Definitorium (lat.) ist bei einigen Mönchsorden eine Anzahl in den Provinzialkapiteln gewählter Mönche, die dem General oder Provinzial in allen wichtigen Ordensangelegenheiten beizustehen und mit ihm oder statt seiner die Visitation der Klöster zu besorgen hatten. Definitor ist die Bezeichnung für ein Mitglied eines Definitoriums.
In einigen protestantischen Landeskirchen entsprach das Definitorium dem heutigen Konsistorium, ein den Superintendenten beratendes Gremium.[1]
Weblinks
- Begriffdefinitionen der Franziskaner (Archivversion vom 6. Februar 2006)
Einzelnachweise
- ↑ Claudia Tietz: Johann Winckler (1642−1705) - Anfänge eines lutherischen Pietisten. Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 2008
Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn du den Artikel so weit überarbeitet oder neu geschrieben hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist, wenn der Artikel heutigen sprachlichen Anforderungen genügt und wenn er keine Wertungen enthält, die den Wikipedia-Grundsatz des neutralen Standpunkts verletzen. Kategorie:- Klosterwesen
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