- Dehnbarkeit
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Der Begriff Dehnbarkeit kommt aus der Festigkeitslehre, und man versteht darunter die Eigenschaft eines Werkstoffes, unter Krafteinwirkung seine Form zu verändern. Die Dehnbarkeit gibt an, wie weit ein Werkstoff verlängert werden kann, ohne dass er bricht oder reißt.
Messung
Beim Zugversuch im Rahmen der Werkstoffprüfung werden in einem Kraft-Verlängerungs-Diagramm die Werkstoffdaten aufgezeichnet. Anschließend wird das Diagramm in ein Spannungs-Dehnungs-Diagramm überführt Dazu wird die Kraft auf die Querschnittsfläche bezogen, das ergibt die Spannung, und die Verlängerung auf die Anfangslänge der Zugprobe, was dann die Dehnung ergibt. Die Dehnbarkeit ist dabei die Längenänderung bis zum Bruch, während die Zugfestigkeit die bis zum Bruch aufzuwendende Spannung (Kraft pro Fläche) beschreibt. Der Teil der Verformung bis zu der die Dehnung gleichmäßig und ohne Einschnürung erfolgt wird dabei Gleichmaßdehnung, die Gesamtverformung bis zum Bruch Bruchdehnung genannt.
Das Versuchsobjekt wird als Zugprobe bezeichnet.
Siehe auch
Die Dehnung beschreibt die - bis zur Dehngrenze - elastische Verformbarkeit eines Werkstoffs.
- Plastizität (dauerhafte Verformung)
- Elastizität, Elastizitätsgrenze (reversible Verformung)
- Bruchfestigkeit (wie Zugfestigkeit - jedoch bis vor den Bruch ! )
- Duktilität (Fähigkeit zur plastischen Dehnung)
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