- Dekretisten
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Dekretist (von lateinisch decretista < decretum = Verordnung) war im Mittelalter eine Bezeichnung für kanonistische Rechtsgelehrte, die sich wissenschaftlich und in der Lehre an den Universitäten mit dem Decretum Gratiani als Grundlagentext des kanonischen Rechts befaßten. Der Begriff wurde als Parallele zu den Legisten, den Spezialisten des römischen Rechts, geprägt. Methodisch arbeiteten sie zunächst als Glossatoren. Nach der Promulgation des Liber Extra im Jahre 1234 arbeiteten praktisch alle Kanonisten als Dekretalisten, da nun die Fortentwicklung des kirchlichen Rechts durch päpstliche Einzelfallentscheidungen in Dekretalen im Mittelpunkt steht. Schon um 1190 hatte sich ein Teil der kanonistischen Aktivitäten auf die Dekretalen konzentriert.
Bekannte Dekretisten sind Paucapalea, Rufinus von Bologna († vor 1192), Johannes Faventinus, Simon von Bisignano oder Huguccio von Pisa († 1210). Noch um 1300 hat sich Guido de Baysio eingehend mit den Lehrmeinungen der Dekretisten auseinandergesetzt.
Literatur
- Rudolf Weigand, Dekretisten, Dekretistik, in Lexikon des Mittelalters 3, Sp. 601-604
- Rudolf Weigand: Die Naturrechtslehre der Legisten und Dekretisten von Irnerius bis Accursius und von Gratian bis Johannes Teutonicus ISBN 3880963266
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