Demonstrationen

Demonstrationen
Demonstration am 22. März 2003 auf dem Stuttgarter Schlossplatz gegen den Irak-Krieg
Demonstrant mit Gasmaske vor dem Weißen Haus in Washington, D.C. während der "We Can't Wait"-Proteste im Februar 2006

Eine Demonstration (von lat.: demonstrare, zeigen, hinweisen, nachweisen, Kurzform: Demo) ist eine in der Öffentlichkeit stattfindende Versammlung mehrerer Personen zum Zwecke der Meinungsäußerung.

In Deutschland ist das Demonstrationsrecht ein Grundrecht, das im Artikel 8 (Versammlungsfreiheit) des Grundgesetzes verankert ist. Eingeschränkt wird der Artikel 8 (und damit auch das Demonstrationsrecht) durch die Versammlungsgesetze der Bundesländer (bzw. das ggf. fortgeltende Versammlungsgesetz des Bundes).

Formen und Aktionen von Demonstrationen können recht vielfältig sein: Sie reichen von Blockaden wie Sitzstreiks oder -blockaden, Menschenketten, Kundgebungen, Schweigemärsche, Mahnwachen, von Einzelaktionen bis Massendemonstrationen und können friedlich oder gewalttätig verlaufen. Demonstrationen finden meistens als Marsch oder Protestzug statt, oft auch nur oder verbunden mit einer stehenden Kundgebung. Andere Sonderformen sind zum Beispiel Fahrraddemonstrationen wie die Tour de Natur oder mehrtägige Demonstrationen. Eine neue Form des Protests ist die Online-Demonstration.

Anlässe und Themen der Demonstrationen sind vielfältig: Sie reichen von Kundgebungen gegen Regierungspolitik, gegen Tierversuche, für Frieden, Kritisierung der Globalisierung, für Umweltschutz, für eine bestimmte Einwanderungspolitik, für oder gegen Straßenneubauten, gegen Atommülltransporte, Gegendemonstrationen, für gewerkschaftliche Ziele, für mehr Hochschulmittel oder gegen Studiengebühren.

Inhaltsverzeichnis

Rechtliches

Das Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht, in Deutschland im Artikel 8 des Grundgesetzes festgeschrieben. Für Versammlungen unter freiem Himmel lässt dieser Einschränkungen zu, wenn diese im Versammlungsgesetz eine rechtliche Grundlage finden.

Rechtlich spricht man meist von einer Versammlung. Juristen unterscheiden zwischen dem Versammlungsbegriff des Grundgesetzes-Artikels 8 (der nur "Deutschen das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln" gewährt) und dem des Versammlungsgesetzes (das auch Nichtdeutschen dieses Recht gewährt und außerdem auch für bewaffnete oder unfriedliche Demonstrationen gilt).

Demonstrationen unter freiem Himmel müssen in Deutschland angemeldet, aber nicht genehmigt werden. Es gibt aber kein Demonstrationsverbot, es sei denn die Demonstration gefährdet unmittelbar die "öffentliche Sicherheit oder Ordnung".

Während der Demonstration gilt für alle Beteiligten vorrangig das Versammlungsrecht (Bundesrecht), nicht das dem Landesrecht zugehörige Polizeirecht. Polizeilichen Maßnahmen sind dadurch engere rechtliche Grenzen gesetzt.

Unter anderem in Deutschland, Österreich und einigen Kantonen in der Schweiz besteht auf Demonstrationen ein Vermummungsverbot, das den Teilnehmern untersagt, das Gesicht zu verdecken oder dazu bestimmte Gegenstände mitzuführen.

Geschichte

Einige der großen globalen Demonstrationen im 20. Jahrhundert waren jene gegen den Vietnamkrieg. Bei der größten Demonstration am 15. Oktober 1969 kamen 250.000 Menschen zur Demonstration nach Washington, D.C., um gegen den Krieg in Vietnam zu demonstrieren.

Am 10. Oktober 1981 versammelten sich rund 300.000 Menschen im Bonner Hofgarten und forderten in einer friedlichen Demonstration gegen den Nato-Doppelbeschluss die atomare Abrüstung. Am 25. Oktober 1981 demonstrierten 200.000 Menschen aus dem gleichen Anlass in Brüssel, am 21. November 1981 400.000 Menschen in Amsterdam. In Bonn fand anlässlich eines Staatsbesuches von US-Präsident Ronald Reagan am 10. Juni 1982 eine Demonstration mit ca. 500.000 Menschen statt (siehe auch Friedensbewegung).

Am 15. Februar 2003 demonstrierten weltweit über 10 Millionen Menschen gegen den drohenden Irakkrieg, die meisten davon in Europa. Allein in Berlin gingen etwa 500.000 Menschen auf die Straße.

In nichtdemokratischen Staaten, wie beispielsweise in den früheren Ostblockstaaten, waren nur staatlich angeordnete, staatstragende Demonstrationen erlaubt. Andere Demonstrationen wurden gewaltsam niedergeschlagen (zum Beispiel am 17. Juni 1953 in der DDR). Ein weiteres Beispiel waren die Studentenproteste 1989 in der Volksrepublik China, die von der Armee mit Waffengewalt im Tian'anmen-Massaker blutig beendet wurden.

Die Montagsdemonstrationen 1989 in der Endphase der DDR nahmen ein gewaltfreies Ende.

2007 entstand unter linksorientierten, antiautoritären Gruppen das Demonstrationskonzept Out of Control um Polizeieinsätze und Taktiken wie beispielsweise Wanderkessel oder die präventive Überwachung von Versammlungen systematisch zu erschweren.

Demonstrationen in Deutschland

CSD 2002 in Stuttgart

Historisch

Jährlich

Demonstrationen weltweit

Historisch

Jährlich

Friedensdemo in den USA

Siehe auch

Literatur

  • Cobler u.a.: Das Demonstrationsrecht. dtv, 1983, ISBN 3-499-15346-7
  • Dieter Rucht: Protest in der Bundesrepublik Deutschland: Strukturen und Entwicklungen. Frankfurt/Main: Campus, 2001, ISBN 3-593-36451-4
  • AutorInnenkollektiv (Hg.): Wege durch die Wüste. Ein Antirepressionshandbuch für die politische Praxis. Münster 2007. ISBN 978-3-89771-404-5

Weblinks


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