- Administrierter Preis
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Ein administrierter Preis ist ein Preis für eine an und für sich auf dem Markt angebotene Leistung, der sich aber nicht über den freien Markt bildet (s. Preisbildung), sondern durch eine staatliche Intervention.
Historisch gesehen ist der klassische Bereich administrierter Preise innerhalb eines marktwirtschaftlichen Systems der Landwirtschafts-Sektor, dem der Staat zwecks Sicherung eines autarken Nährstandes mittels Hoheitsakt beispielsweise Mindestpreise zusicherte.
Während sich diese Agrarpreis-Garantien in Zuge der weltweiten Liberalisierungs-Tendenzen umfassend zurückbildeten, hat sich der administrierte Preis in einigen anderen Bereichen gehalten. Typisch dafür ist wohl das Gesundheitswesen. In der Schweiz beispielsweise ist der Bund befugt, Krankenkassen-Prämien, die über ein zur Deckung von Kostensteigerungen hinausgehendes Ausmaß erhöht wurden, an die betreffende Versicherung zur Überarbeitung zurückzuweisen. Ein Beispiel von 2009 ist ferner die Intervention des FDP-Gesundheitsministers Pascal Couchepin zur Senkung der ärztlichen Labortarife. Auch die Medikamentenpreise werden in vielen Ländern zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen staatlich festgelegt.
In einem weiteren Sinne können in der Schweiz auch die Interventionen des Preisüberwachers als Preis-Administrierung gesehen werden.
Quelle
- Hans Rudolf Schwarzenbach: Grundriss des allgemeinen Verwaltungsrechts: Eine Einführung für Behördemitglieder, Beamte und Studierende. Edition: 7, Stämpfli, 1978, ISBN 3-7272-9694-1
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