Staatsinterventionismus

Staatsinterventionismus

Staatsinterventionismus, auch kurz Interventionismus genannt, bezeichnet die Bereitschaft und den Willen des Staates, bei einer grundsätzlich marktwirtschaftlich geordneten Volkswirtschaft zur Durchsetzung politischer oder militärischer Ziele in das Wirtschaftsgeschehen selber mit administrativen oder regulatorischen Maßnahmen (Staatsinterventionen) einzugreifen. Es geht dabei in erster Linie um Maßnahmen des Staates, die sich nicht auf die Wirtschaftsordnung bzw. die Gestaltung der entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen beschränken [1], sondern die direkt und situationsspezifisch (ad hoc) auf bestimmte Ereignisse reagieren.

Ebenso wird eine bestimmte Zeitspanne der deutschen Wirtschaftsgeschichte zwischen 1870 und dem Ersten Weltkrieg, die durch weitreichende diskretionäre oder unregelmäßige Eingriffe des Staates in die Wirtschaft gekennzeichnet war, als Ära des „Staatsinterventionismus“ bezeichnet.[1][2]

Inhaltsverzeichnis

Der Staat und die Wirtschaft

Die Bereitschaft zu Staatseingriffen in die Wirtschaft nimmt in Zeiten einer Wirtschaftskrise sprunghaft zu, insbesondere wenn große, für eine Nation sehr wichtige Unternehmenseinheiten wirtschaftlich zu scheitern drohen („Too Big to Fail“).

Ein Beispiel ist die „Krisenregulierung durch politische Kartellbildung“[3] in der Krise der deutschen Stahlindustrie an Saar und Ruhr seit 1975. In 2008/2009 war die Krise der US-Autoindustrie ein Beispiel.[4]

Für Staatsinterventionismus in einem weiteren Sinne wird die längerfristige Strategie von Japan und einer Reihe vergleichbarer Staaten gehalten, mittels einer staatlich gesteuerten Industriepolitik, Technologiepolitik oder neuerdings „Innovationspolitik“ den technologischen Vorsprung der Spitzenreiter der Weltwirtschaft einzuholen.

Für Hans Albert kann die Beurteilung einer Intervention gemäß ihrer angeblichen ökonomischen Rationalität oder „Effizienz“ nichts weiter als eine Scheinbegründung darstellen, da die Volkswirtschaftslehre als Realwissenschaft keine Werturteile zu liefern in der Lage ist.[5]

Für C. Wright Mills versteckt sich hinter dem Streit um staatliche Eingriffe vs. „Freiheit der Wirtschaft“ das Streben der Wirtschaftselite, die eigene Entscheidungsmacht abzusichern und dabei die damit verbundenen Risiken und Folgeprobleme auf den Staat abzuwälzen.[6]

Kritik des Staatsinterventionismus

Der Begriff selbst wurde von Kritikern einer solchen wirtschaftspolitischen Grundorientierung geprägt und impliziert so von Anfang an einen negativen Wertakzent. Hintergrund ist dabei die Vorstellung eines Laissez-faire-Liberalismus, dass die Wirtschaft ein sich selbst regelnder Prozess sei, wobei das Eingreifen des Staates nichts anders als schaden könne. So argumentiert Ludwig von Mises, dass dieses zu Wohlfahrtverlusten durch Fehlallokationen der volkswirtschaftlichen Ressourcen führe, da die Lenkungsfunktion von am Markt gebildeten Preisen hierbei außer Kraft gesetzt werde. Staatliche Eingriffe können demnach zu Staatsversagen führen oder sind bereits Folge von Staatsversagen. Die Folgen staatlicher Eingriffe werden beispielsweise unter folgenden Aspekten gesehen:

  • Maßnahmen, die getroffen werden, um ein bestimmtes Problem zu lösen, könnten dieses infolge falscher Anreize für die Wirtschaft auch verschärfen (vgl. Kobraeffekt).
  • Ein einzelner staatlicher Ersteingriff in den Wirtschaftsprozess ziehe sich immer weiter ausdehnende Folgeeingriffe in das Wirtschaftssystem und letztlich eine Interventionsspirale nach sich (siehe Ölflecktheorem).
  • Unvollkommenheiten im Marktgeschehen würden sich gegenseitig ausgleichen, es ergebe sich die zweitbeste Lösung. Staatsinterventionen seien daher wirkungslos oder sogar schädlich (vgl. Gegengiftthese)

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b Siehe „Staatsinterventionismus“, Brockhaus-Enzyklopädie, 21. völlig neu bearbeitete Auflage, Band 26.
  2. Vgl zu dieser Epoche auch Tobias ten Brink: Staatenkonflikte. Lucius & Lucius (UTB), Stuttgart 2008, ISBN 978-3-8282-0419-5, S. 13f..
  3. Josef Esser, Wolfgang Fach, Werner Väth: Krisenregulierung. Zur politischen Durchsetzung ökonomischer Zwänge. Frankfurt/Main 1. Aufl. 1983, (es 1176), ISBN 3-518-11176-0, S. 72 ff.
  4. David E. Sanger: Taking Risks With Bailout. (New York Times vom 8. Dezember 2008)
  5. „Jedes vom Gleichgewichtspreissystem der vollständigen Konkurrenz abweichende Preisgefüge kann also für den einen eine Verbesserung, für den anderen eine Verschlechterung seiner Maximum-Position bedeuten. Das durch vollständige Konkurrenz tatsächlich entstehende System ist in dieser Beziehung in keiner Weise a priori ausgezeichnet. Dieser Sachverhalt bedarf ja gerade des Beweises durch die Maximum-Theoretiker. Der Einwand, daß alle anderen Preissysteme keinen Gleichgewichtszustand repräsentieren, da in ihnen Gewinne und Verluste entstünden, ist erstens nicht richtig; denn diesem Mangel könnte durch Subventionen und Steuern abgeholfen werden, die man doch erst dann als Marktinterventionen ablehnen kann, wenn die Optimalität des interventionslosen Zustandes nachgewiesen ist.„Hans Albert: Ökonomische Ideologie und politische Theorie. Verlag Otto Schwartz & Co : Göttingen 2. Aufl. 1972. S. 74
  6. “... the only way to secure economic 'Freedom' for the enterpriser is for the state to subsidize him!“ C. Wright Mills: Collectivism and the 'Mixed-up' Economy. In: Power, Politics and People. The Collected Essays of C. Wright Mills. Oxford University Press London Oxford New York, S. 185

Literatur

chronologische Folge

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