- Derogation
-
Den Vorgang, mit dem die Rechtssetzungsautorität das Ende der Geltung und/oder Verbindlichkeit einer Rechtsvorschrift anordnet, nennt man Derogation. Ebenso wie bei der Novellierung gilt auch hier, dass die Rechtsetzungsautorität nur mittels Rechtsvorschriften über Geltung und Verbindlichkeit von Rechtsvorschriften disponieren kann. Folgende Varianten sind zu unterscheiden:
Formelle Derogation
Eine Rechtsvorschrift kann die Anordnung enthalten, dass eine bestimmte, namentlich genannte Rechtsvorschrift „außer Kraft“ treten soll. Diesen Vorgang bezeichnet man als formelle Derogation. Zum Beispiel kommt sie in einem Gesetz etwa mit den folgenden Wendungen zum Ausdruck: „§ 4 tritt mit 31.12.2007 außer Kraft.“
Materielle Derogation
Eine Rechtsvorschrift kann bestimmte Tatbestände regeln ohne die ausdrückliche Anordnung zu treffen, dass eine ältere, mit der neuen Regelung unvereinbare Rechtsvorschrift außer Kraft treten soll. Damit ist der Rechtsanwender aufgerufen, im Wege der Interpretation zu ermitteln, was aufgehoben wurde und was in Geltung geblieben ist. Materielle Derogation kommt etwa mit folgender Wendung zum Ausdruck: „Alle diesem Bundesgesetz widersprechenden Bestimmungen in anderen Bundesgesetzen treten mit In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes außer Kraft.“
Siehe auch
Wiktionary: derogieren – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Wikimedia Foundation.