Derogieren

Derogieren

Den Vorgang, mit dem die Rechtssetzungsautorität das Ende der Geltung und/oder Verbindlichkeit einer Rechtsvorschrift anordnet, nennt man Derogation. Ebenso wie bei der Novellierung gilt auch hier, dass die Rechtsetzungsautorität nur mittels Rechtsvorschriften über Geltung und Verbindlichkeit von Rechtsvorschriften disponieren kann. Folgende Varianten sind zu unterscheiden:

Formelle Derogation 
Eine Rechtsvorschrift kann die Anordnung enthalten, dass eine bestimmte, namentlich genannte Rechtsvorschrift „außer Kraft“ treten soll
Materielle Derogation 
Eine Rechtsvorschrift kann bestimmte Tatbestände regeln ohne die ausdrückliche Anordnung zu treffen, dass eine ältere, mit der neuen Regelung unvereinbare Rechtsvorschrift außer Kraft treten soll. Damit ist der Rechtsanwender aufgerufen im Wege der Interpretation zu ermitteln, was aufgehoben wurde und was in Geltung geblieben ist.
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  • derogieren — de|ro|gie|ren 〈V. tr.; hat; Rechtsw.〉 aufheben, einschränken [<lat. derogare „teilweise entziehen, abschaffen“] * * * de|ro|gie|ren <sw. V.; hat [lat. derogare] (Rechtsspr.): teilweise außer Kraft setzen: eine Verfügung d.; Ü diese Vorzüge… …   Universal-Lexikon

  • derogieren — de|ro|gie|ren 〈V.; Rechtsw.〉 1. einschränken 2. aufheben [Etym.: <lat. derogare »teilweise entziehen«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • derogieren — de|ro|gie|ren <aus lat. derogare »aufheben, beschränken, aberkennen« zu ↑de... u. rogare »bitten«> außer Kraft setzen; schmälern, beeinträchtigen …   Das große Fremdwörterbuch

  • derogieren — de|ro|gie|ren (zum Teil aufheben) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Derogation — Den Vorgang, mit dem die Rechtssetzungsautorität das Ende der Geltung und/oder Verbindlichkeit einer Rechtsvorschrift anordnet, nennt man Derogation. Ebenso wie bei der Novellierung gilt auch hier, dass die Rechtsetzungsautorität nur mittels… …   Deutsch Wikipedia

  • Derogation — (lat.), die Aufhebung eines Gesetzes durch ein später erlassenes Gesetz; dann insbes. die Abänderung eines Gesetzes durch Aufhebung einzelner Bestimmungen im Gegensatze zur Abrogation, der vollen Aufhebung des ganzen Gesetzes; derogieren,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Derogation — (lat.), Aufhebung eines Gesetzes durch ein anderes; teilweise Entkräftung eines Gesetzes, im Gegensatz zur vollständigen (Abrogation); derogieren, beeinträchtigen, schmälern, aufheben, außer Kraft setzen …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Bayerisches Mediengesetz — Basisdaten Titel: Gesetz über die Entwicklung, Förderung und Veranstaltung privater Rundfunkangebote und anderer Telemedien in Bayern Kurztitel: Bayerisches Mediengesetz Früherer Titel: Medienerprobungs und …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetzesergänzende Verordnung — Die gesetzesergänzende Verordnung ist eine Verordnung, die direkt auf eine verfassungsgesetzliche Grundlage gestützt und daher ohne einfachgesetzliche Ermächtigung im Bereich eines eng umgrenzten Rechtsgebiet (z.B. Ortspolizei) erlassen werden… …   Deutsch Wikipedia

  • beeinträchtigen — ↑derogieren …   Das große Fremdwörterbuch

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