- Deutsche Justiz-Gewerkschaft
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DJG
Deutsche Justiz-GewerkschaftVereinsdaten Verbände: 16 Landesverbände Mitglieder: ca.15.000 Bundesvorstand Vorsitzende: Elke Koch stv.Vorsitzender: Harald Knepper, Udo Woschitz, Siegfried Rauhöft stv.Vorsitzende: Margot Scherer Internet Website: www.deutsche-justiz-gewerkschaft.de DJG - Deutsche Justiz-Gewerkschaft - das ist die Fachgewerkschaft für den Justizdienst. In ihr sind Tarifbeschäftigte und Beamte organisiert. Die Mitglieder der DJG kommen aus den Gerichten (auch Fachgerichten) sowie aus den Staatsanwaltschaften.
Die DJG beschränkt sich in der gewerkschaftlichen Interessenvertretung nicht nur auf eine Gruppe. Sie unterstützt das Nebeneinander aller Statusgruppen. Das unterscheidet sie wiederum von anderen Gewerkschaften. Diese organisieren zwar Beamte, gleichzeitig wollen sie jedoch die Inhalte des Berufsbeamtentums so verändern, dass damit de facto das Berufsbeamtentum selbst abgeschafft wird. Die solidarische Einheit von Arbeitnehmern und Beamten bildet nach Auffassung der DJG die einzig sinnvolle Basis, den öffentlichen Dienst wirksam zu vertreten. Dass dabei wegen der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen für die einzelnen Gruppen manchmal unterschiedliche Wege gegangen werden müssen, empfindet sie nicht als Mangel, sondern eher als eine Stärkung ihrer Gewerkschaftsarbeit. Wenn der eine Weg nicht zum Ziel führt, versucht sie es mit dem anderen. So ist es schon eine allgemein bekannte Gewohnheit, dass lineare Einkommensverbesserungen zwischen den Tarifpartnern - nach Streik oder Streikandrohung - für Arbeitnehmer ausgehandelt und dann durch Gesetz auf Beamte übertragen wurden. Strukturelle Verbesserungen - z. B. bei den Tarifklassen im Ortszuschlag, bei der Einstufung bestimmter Berufsgruppen oder die Einführung von Leistungszulagen und -prämien - wurden jedoch fast immer zunächst für die Beamte erreicht und dann auf die Arbeitnehmer übertragen. Gesetzgeber ist in letzter Zeit von diesem alten Grundsatz abgewichen. Die DJG setzt sich aber dafür ein, dass der Gleichklang wieder hergestellt wird.
Die DJG ist eine Fachgewerkschaft, die speziell dem öffentlichen Dienst verpflichtet ist. Ihre gewerkschaftlichen Ziele und Forderungen konzentrieren sich deshalb schwerpunktmäßig auf den öffentlichen Dienst. Seit 2004 hat sie sich aber auch dem privatisierten Bereich geöffnet.
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