Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge

Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge
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Die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) ist ein Zusammenschluss von schwerpunktmäßig im Erbrecht tätigen Berufsgruppen in Deutschland. Rechtsanwälte, Fachanwälte für Erbrecht und Notare stellen den größten Teil der ca. 2.300 Mitglieder, zu denen auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständige und Erbenermittler gehören. DVEV-Mitglieder gibt es auch in Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Schweiz, Spanien, Ungarn und USA.

Geschichte

1995 wurde die DVEV auf Initiative der Rechtsanwälte Michael Rudolf und Karl-Ludwig Kerscher gegründet. Sie hat ihren Sitz in Angelbachtal bei Heidelberg. 1997 richtete die DVEV erstmals das Deutsche Erbrecht-Symposium aus, das seitdem jährlich stattfindet. Im selben Jahre begannen auch die Fortbildungsveranstaltungen für die DVEV-Mitglieder.

Die 2003 eingeführten Spezialisierungslehrgänge zu Erbrecht und Vermögensnachfolge ebneten den Weg zur geschützten Berufsbezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“. Der Titel wird seit 2005 von den Rechtsanwaltskammern gemäß der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen. Seit 2005 führt die DVEV in Zusammenarbeit mit der Deutschen Anwaltsakademie Lehrgänge für den „Fachanwalt für Erbrecht“ durch. Seit 2009 ist die DVEV mit den Vereinen Deutsche Vermögensschutzgemeinschaft e.V. (DVSG) und Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DIGEV) im „Verbund Erbrecht“ zusammengeschlossen. 2010 feierte die DVEV ihr 15jähriges Bestehen mit einem Festakt und der Gesetzessammlung „Ausgewählte Gesetze zum Erbrecht“ (DVEV-Hrsg.).

Ziele

Die DVEV fördert und unterstützt die auf dem Gebiet des Erbrechts und der Vermögensnachfolge tätigen Juristen, Steuerberater und verwandte Berufe bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Hierzu gibt die DVEV Informationsschriften und einen Newsletter heraus. Sie führt weiterhin Fortbildungsveranstaltungen und Fachlehrgänge durch und ist Kooperationen mit anderen Verbänden und Partnern aus der Wirtschaft eingegangen. Die DVEV gibt Stellungnahmen zu Gesetzesinitiativen im Bereich Erbrecht ab und führt Umfragen durch (2006: Erbrechtliche Vorsorge in Deutschland). Gleichrangiges Vereinsziel ist die Information der Bevölkerung über die Themen Schenken, Erben und Vererben, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung. Hierzu hat die DVEV eine Darstellung des Rechtsgebiets ins Internet gestellt. Über die Kooperation mit der Schwesterorganisation Deutsche Vermögensschutzgemeinschaft e.V. (DVSG) bietet die DVEV eine Erstberatung im Erbrecht an.

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