- Corinna Werwigk-Hertneck
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Corinna Werwigk-Hertneck (* 23. November 1952 in Stuttgart) ist eine deutsche Politikerin der FDP/DVP. Sie war Justizministerin und Ausländerbeauftragte im Bundesland Baden-Württemberg. Corinna Werwigk-Hertneck ist evangelisch,[1] verheiratet und hat zwei erwachsene Söhne sowie Enkelkinder.
Inhaltsverzeichnis
Ausbildung und Beruf
Von 1972 bis 1977 studierte sie Rechtswissenschaften in Kiel und Tübingen. Nach der Referendarzeit in Stuttgart arbeitet sie seit 1981 als Rechtsanwältin.
Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht sowie Partnerin in der Kanzlei Werwigk-Hertneck, Rechtsanwälte - Partnerschaftsgesellschaft, die ihren Sitz in der Stuttgarter Stadtmitte hat.
Sie war und ist in verschiedenen Berufsorganisationen aktives Mitglied, z.B. im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, im Deutschen Anwaltverein (DAV, Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, Arbeitsgemeinschaft Erbrecht) und in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV).
Politische Tätigkeit
Im Jahr 1996 war Corinna Werwigk-Hertneck für die FDP, der sie seit 1984 angehört, Kandidatin für das Amt des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Stuttgart. Im Jahr 1997 wurde in den FDP-Landesvorstand Baden-Württemberg gewählt. Zwei Jahre später, im Jahr 1999, zog sie für die FDP in den Gemeinderat der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart ein und wurde zudem stellvertretende Fraktionsvorsitzende.
Durch Ministerpräsident Erwin Teufel wurde sie im Jahr 2002 als Justizministerin in das Kabinett von Baden-Württemberg berufen. Zusätzlich übernahm sie das Amt der Integrationsbeauftragten der Landesregierung. Von Juli 2004 an war sie stellvertretende Landesvorsitzende der baden-württembergischen FDP. Am 22. Juli 2004 trat sie von ihren Regierungsämtern zurück, nachdem die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen sie aufgenommen hatte. Ihr wurde vorgeworfen, sie habe im Sommer 2004 in mehreren Telefonaten Wirtschaftsminister Walter Döring Details aus den Ermittlungen gegen ihn mitgeteilt. Werwigk-Hertneck bestreitet diesen Vorwurf. Am 27. September 2007 verurteilte das Landgericht Stuttgart Frau Werwigk-Hertneck zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nach Ablauf der Bewährungszeit wurde die Strafe durch Beschluss des Landgerichtes Stuttgart vom 28. April 2010 erlassen.
Seit 2003 ist sie Vorsitzende des FDP-Bundesfachausschusses Innen und Recht.
Auszeichnungen
- 2010: Ehrenmitglied der juristischen Vereinigung Phi Delta Phi[2]
Quellen
- ↑ http://www.fdp-bw.de/personen/pernum.php3?num=74
- ↑ Phi Delta Phi Richard v. Weizsäcker Inn, Internetseite der juristischen Vereinigung Phi Delta Phi Richard v. Weizsäcker Inn, abgerufen am 4. Dezember 2010
Weblinks
- Porträt von Corinna Werwigk-Hertneck auf der Internetseite der FDP Baden-Württemberg
- Internetseite der Anwaltskanzlei Werwigk-Hertneck, Rechtsanwälte
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