Deutscher Hängegleiter-Verband

Deutscher Hängegleiter-Verband
Deutscher Hängegleiter-Verband e.V.
Logo des DHV
Gründung: 1979
Gründungsort: Gmund (am Tegernsee)
Präsident: Charlie Jöst
Mitglieder (ca.): 32.000
Homepage: http://www.dhv.de

Der Deutsche Hängegleiter-Verband e. V. (Amtsgericht München, Vereinsregister Nr. 9767, Sitz in Gmund (am Tegernsee) ), kurz DHV, ist der deutsche Fachverband der Gleitschirm- und Drachenflieger. Er ist der größte Drachen- und Gleitschirmflieger-Verband der Welt.

Inhaltsverzeichnis

Aufgabenwahrnehmung

Der DHV ist in Deutschland gemäß § 3 der "Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden (BeauftrV)" vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2111), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 1. Okt. 2001 (BGBl I S. 2638), auch mit der Wahrnehmung der folgenden öffentlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch Hängegleiter und Gleitsegel gem. § 1 Abs. 4 LuftVZO betraut:

  1. Erteilung der Erlaubnisse und Berechtigungen für das Luftfahrtpersonal dieser Luftsportgeräte
  2. Erteilung der Erlaubnisse für die Ausbildung dieses Luftfahrtpersonals
  3. Erteilung der Erlaubnisse zum Starten und Landen mit diesen Luftsportgeräten außerhalb der genehmigten Flugplätze (§ 25 Luftverkehrsgesetz)
  4. Aufsicht über den Betrieb von Luftsportgeräten auf Flugplätzen und Geländen, wenn beide ausschließlich dem Betrieb von Luftsportgeräten dienen und soweit nicht ein anderer Beauftragter die Aufsicht führt
  5. Erhebung von Kosten nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung in der jeweils gültigen Fassung.

Entsprechend ist der DHV nach § 3a der BeauftrV darüber hinaus gleichberechtigt mit dem Deutschen Aero Club e.V. (DAeC) auch für Gleitflugzeuge gem. § 1 Abs 4 LuftVO zuständig.

Beauftragungsumfang

Nicht im Beauftragungsumfang enthalten ist die Zulassung oder Musterprüfung der entsprechenden Luftsportgeräte sowie die Festlegung der hierfür notwendigen Grundlagen. Letzteres ist Aufgabe des LBA. Die Musterprüfung für nichtzulassungspflichtige sog. 'leichte Luftsportgeräte' führen demgegenüber LBA-anerkannte Musterprüfstellen durch. Der DHV betreibt eine dieser Musterprüfstellen, ist hier allerdings nur als "Dienstleister" tätig und im Grundsatz auch nicht normgebend. Alle LBA-anerkannten Musterprüfstellen sind rechtlich untereinander vollständig gleichwertig.

Zusätzliche Aufgaben

Darüber hinaus übernimmt der DHV Aufgaben für seine Mitglieder und andere Flieger.

  • Die für Mitglieder kostenlose Zeitschrift des DHV, die DHV-Info, erscheint alle zwei Monate und umfasst 100 Seiten.
  • Untersuchung von Unfällen und daraus resultierend die Herausgabe von Sicherheitsmitteilungen
  • Betreiben eines Internet Portals mit Forum, Gebrauchtmarkt und weiteren Informationen rund um den Sport.
  • Aufstellen der Deutschen Nationalmannschaften
  • Ausschreibung der Deutschen Streckenflug Meisterschaft (www.xc.dhv.de)
  • Gruppenversicherungsvertäge für seine Mitglieder
  • Ein tracking portal mit dem es live und online mögliche ist Flüge zu verfolgen (Beta phase). Dies soll der Sicherheit dienen um im Falle eine Absturzes den Piloten orten zu können.

Das Schweizer Pendant zum DHV ist der Schweizerische Hängegleiter-Verband (SHV). In Österreich übernimmt der Österreichische Aero Club (ÖAeC) diese Aufgaben.

Weblinks


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