Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen
- Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen
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Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) ist ein nichtrechtsfähiger Verein.
Seine Aufgabe ist es, für die Vergabe und Abwicklung von öffentlichen Bauaufträgen Grundsätze zu erarbeiten und weiterzuentwickeln. Weiterhin beschäftigt sich der DVA mit der Erstellung von Regelwerken zur Rationalisierung des Bauwesen mittels elektronischer Datenverarbeitung.
Die Zusammensetzung und die Aufgabeninhalte sind in seiner Satzung festgelegt. Vorrangig besteht er aus Vertretern aller wichtigen öffentlichen Auftraggeber, kommunaler Spitzenverbände sowie Organisationen der Wirtschaft und Technik.
Die Erledigung seiner Aufgaben erfolgt durch 4 Hauptausschüsse.
- Der Hauptausschuss Allgemeines befasst sich mit der VOB Teil A und Teil B.
- Der Hauptausschuss Hochbau und
- der Hauptausschuss Tiefbau
- sind beide für die Aufstellung und Überarbeitung der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen ( ATV ) des Teiles C der VOB zuständig
- Der Hauptausschuss GAEB befasst sich mit der Rationalisierung im Bauwesen mittels EDV.
Weblinks
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: DVA
Kategorien:
- Organisation (Bauwesen)
- Bauvertragsrecht (Deutschland)
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