- Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen
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Der Gemeinsame Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) hat sich die Aufgabe gestellt, die Rationalisierung im Bauwesen mittels Datenverarbeitung zu fördern. Die Geschäftsführung liegt im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBS).Der GAEB ist seit dem 1. Januar 2005 im Deutschen Vergabe und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) eingegliedert. Die Grundlagen der Arbeit des GAEB sind in der Satzung des DVA verankert. Die Bauwirtschaft in Deutschland setzt ein jährliches Bauvolumen von ca. 240 Mrd. € um.[1] Ein beachtlicher Teil dieses Volumens wird per GAEB-Datenaustausch transferiert.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Die Aufgabe des GAEB ist die Erstellung und Überarbeitung
- des Standardleistungsbuches Bau (STLB-Bau) mit standardisierten Texten zur Beschreibung von Bauleistungen für Neubau, Instandhaltung und Sanierung
- des Standardleistungsbuches mit standardisierten Texten zur Beschreibung von Bauleistungen für Zeitvertragsarbeiten (STLB-BauZ)
- von Regelwerken für den elektronischen Datenaustausch und den Aufbau des Leistungsverzeichnisses (GAEB DA). Es stellt mit dem „Aufbau Leistungsverzeichnis“ und dem „dv-technischen Schema XML“ die normative Schnittstelle zum Austausch der fachlichen Informationen zwischen den am Bau Beteiligten zur Verfügung. Nach Aussage der Studie "Qualitätssicherung des GAEB-Datenaustausches für die Durchführung von Bauaufgaben öffentlicher Auftraggeber" wurden im Jahre 2006 ein Bauvolumen von etwa 80 Mrd. Euro mittels GAEB-Datenaustausch transferiert.
- von Verfahrensbeschreibungen für die elektronische Mengen- und Bauabrechnung (GAEB-VB). Darin werden Regelungen für die Abrechnung von Bauleistungen sowie geometrische Lösungen für typische Abrechnungsaufgaben erarbeitet, aktualisiert und harmonisiert. Ziel ist, mit den gleichen Ausgangsdaten an verschiedenen Stellen unabhängig voneinander die gleichen Ergebnisse zu erreichen.
Ziel des GAEB ist eine effiziente Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen (AVA) zu ermöglichen. Hierbei muss auch die Konformität mit den technischen Regelwerken des Deutschen Institutes für Normung e.V. (DIN) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) beachtet werden.[2]
GAEB-Datenaustausch
Der GAEB-Datenaustausch XML ist ein standardisierter Austausch von Bauinformationen über die GAEB-Schnittstelle. XML kommt hierbei als Austauschsprache zum Einsatz. Datenaustausch zwischen den am Bau beteiligten Organisationen ist in vielen Phasen der AVA notwendig. Der Datenaustausch ist eine Ergänzung zur Belegübergabe wie z. B. der Urschrift, des Leistungsverzeichnisses oder eines rechtsverbindlichen Angebots.
Austauschphasen
- D80 LV-Katalog Zum Beispiel neutrales – nach Fachgebieten oder Gewerken aufgestelltes Anwender-Leistungsverzeichnis als Quelle für objektbezogene Leistungsverzeichnisse.
- D81 Leistungsbeschreibung Die Leistungsbeschreibung besteht aus der Baubeschreibung, dem LV und den notwendigen Anlagen. Das LV besteht immer aus den nach Ordnungszahlen geordneten Beschreibungen der Teilleistungen mit ihren Attributen. Es enthält in der Regel keine Preise (Ausnahme: Zeitvertragsarbeiten).
- D82 Kostenansatz Der Kostenansatz besteht aus dem Leistungsverzeichnis mit geschätzten Preisen und dient den Vergabeentscheidungen. Er ist gleichzeitig bei Fortschreibung Grundlage für die Kostenkontrolle während der Bauausführung.
- D83 Angebotsaufforderung Nach fachlicher Abstimmung wird das Leistungsverzeichnis ohne Preise (Ausnahme: Zeitvertragsarbeiten) den an der Ausführung der Bauleistung interessierten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zugeleitet. Diese Phase beinhaltet auch Nachträge.
- D84 Angebotsabgabe Die Bieter, die sich an dem Angebotsverfahren beteiligen, ergänzen das Leistungsverzeichnis mit ihren Preisen, Bietertextergänzungen und freien Mengen und senden es als Angebot an die ausschreibende Stelle zurück. Der Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes ist in der Angebotsaufforderung fest vorgegeben. Diese Phase beinhaltet auch Nachträge.
- D85 Nebenangebot Zusätzlich zum Hauptangebot kann der Bieter ein Nebenangebot mit alternativen Ausführungsarten abgeben. Ob ein Nebenangebot zugelassen ist, entscheidet der Auftraggeber. Diese Phase beinhaltet auch Nachträge.
- D86 Auftragserteilung Auf der Basis der von den Bietern abgegebenen und durch den Auftraggeber gewerteten Angebote wird der Auftrag zur Ausführung der Bauleistung dem Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt. Damit ist der Bauvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossen. Diese Phase beinhaltet auch Nachträge.
- D89 Rechnung Die Rechnung wird mit den zugehörigen Leistungs- und Mengenansätzen übergeben; ggf. einschließlich der Zahlungshistorie aus vorangegangenen Rechnungen. Die Mengenansätze können auch an dieser Stelle durch Aufmaße belegt werden (zum Beispiel REB 23.003, Regelungen für die Elektronische Bauabrechnung).
Qualitätssteigerung
GAEB-Qualitätsmanagement und Zertifizieren von GAEB-Dateien
Der Arbeitskreis "BVBS Datenaustausch" kümmert sich regelmäßig um ein Qualitätsmanagement im GAEB-Umfeld. Dazu wurde die Arbeitsgruppe GAEB-Experten gegründet.
Der BVBS (Bundesverband Bausoftware e.V.) führt GAEB-Zertifizierungen durch. Diese wird als Software-Zertifizierung durchgeführt. Es gibt GAEB-Zertifizierungen für die Bereiche "Bauausführung" und "AVA". Eine Liste der Zertifizierten Software-Produkte finden Sie hier: http://bvbs.de/zertifizierungen.html
2008 wurde vom BMVS die Studie "Qualitätssicherung des GAEB-Datenaustausches für die Durchführung von Bauaufgaben öffentlicher Auftraggeber" beauftragt. Die Veröffentlichung finden Sie hier: http://www.gaeb.de/aktuelles6.php
GAEB-Konvertierungen
GAEB wird immer wichtiger. Daher besteht zunehmend der Wunsch, dass beliebige andere Datenformate (Papier LVs, PDF-, Word-, Excel- oder sonstige Dateien) ins GAEB-Format konvertiert werden können. Bei der Umwandlung von Papier-LVs oder PDF-Dateien findet vor der eigentlichen Konvertierung eine Texterkennung mit OCR-Programmen statt. Die Konvertierung von beliebigen Daten in das GAEB-Format bringt auch eine Qualitätsprüfung mit sich (zum Beispiel kann jede Ordnungszahl in einer GAEB-Datei nur einmal vorhanden sein).
GAEB-Konvertierung können von Dienstleistern erfolgen oder durch den Einsatz von entsprechenden Softwareprodukten.
GAEB Toolbox
Um an Bauprozessen mit GAEB-Datenaustausch beteiligt zu sein, ist die GAEB-Integration in Softwareprodukten unumgänglich. Durch die Vielzahl der GAEB-Verfahrensbeschreibungen (10 Verfahren sind es insgesamt, sie können auf drei wichtige reduziert werden) und durch die Vielzahl der Austauschphasen (zum Beispiel 6 Phasen bei GAEB 90 und 7 Phasen bei GAEB DA XML) hat der Softwareentwickler eine schwierige und langwierige Aufgabe.
Hier setzt die GAEB Toolbox an. Durch die Integration einer Schnittstelle werden 20 verschiedenen GAEB-Formate importiert und exportiert. Eine erhebliche Zeitersparnis bei der Softwareentwicklung und der richtige Schritt zu qualitativ hochwertigen GAEB-Dateien.
Der BVBS - Bundesverband Bausoftware e.V. empfiehlt für die Softwareentwicklung den Einsatz dieses Tools.
Quellen
- ↑ Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Gemeinsame Erklärung zur Bauwirtschaft PDF-Datei
- ↑ Helmus, Manfred: RFID in der Baulogistik: Forschungsbericht zum Projekt"Integriertes Wertschöpfungsmodell mit RFID in der Bau- und Immobilienwirtschaft", Vieweg+Teubner Verlag, 2009, S.196
Weblinks
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