- Dienstgeberabgabe
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Als Dienstgeberabgabe (auch U-Bahn-Steuer genannt) wird eine Steuer in Wien bezeichnet, die im Jahr 1970 zur Mitfinanzierung der U-Bahn beschlossen wurde.
Sie ist von den Unternehmen für die Mitarbeiter, die in Wien ihren Arbeitsplatz haben, zu entrichten. Pro angefangener Kalenderwoche ist für einen Mitarbeiter ein Betrag von 0,72 Euro (Stand 2009) zu bezahlen. Der ursprüngliche Wert waren 10 Schilling. Die Abgabe ist eine selbstberechnete und jeweils am 15. des kommenden Monats fällig.
Einzelne Personengruppen, wie jene mit einem Alter von mehr als 55 Jahren oder einer Arbeitszeit von unter 10 Stunden pro Woche sind von der Abgabe befreit.
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