- Dienstgebäude
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Als Dienstgebäude oder Amtsgebäude bezeichnet man die Gebäude der Öffentlichen Verwaltung, zum Beispiel von Regierung, Justiz, Polizei, Zoll, Grenzschutz, Militär und Nachrichtendienst und von in staatlicher Hand befindlichen Betrieben wie Eisenbahn, Post und Telekommunikation.
Dienstgebäude dienen der Dienstausübung des Staates und befinden sich in dessen Eigentum oder werden gemietet.
Besondere Dienstgebäude sind zum Beispiel Kasernen, Rathäuser, Forsthäuser und Stadttore (historisch).
Jedes Dienstgebäude wird je nach Verwaltungsträger zu besonderen Anlässen beflaggt.
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